Am Freitagabend, 13.06.2025, wurden durch die Polizeiinspektion Günzburg Schwerpunktkontrollen mit zusätzlichen Streifen durchgeführt. Im Fokus stand die Sicherheit des Straßenverkehrs. Hierzu wurden mehrere Kontrollstellen errichtet. Ein weiterer Blick wurde auf Gaststätten im Bereich der Polizeiinspektion Günzburg gelegt. Die Kontrollen der Gaststätten verliefen ausnahmslos unproblematisch. Im Bereich der Verkehrssicherheit konnten mehrere Verstöße festgestellt werden. Darunter einige Fahrten unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und Alkohol.
Um 19:00 Uhr konnte im Rahmen einer Personenkontrolle am Bahnhof in Günzburg bei einer 30-Jährigen eine geringe Menge Amfetamin aufgefunden werden. Dieses wurde beschlagnahmt. Gegen die 30-Jährige wurde ein Strafverfahren wegen Besitz von Betäubungsmittel eingeleitet.
Um 20:15 Uhr wurde ein 43-jähriger Kraftfahrzeugführer einer Kontrolle im Bereich der Dillinger Straße unterzogen. Im Rahmen der Kontrolle wies diese drogentypischen Ausfallerscheinungen auf. Der Fahrer gab auf Nachfrage an, dass er vor kurzer Zeit einen Joint geraucht hat. Ein daraufhin durchgeführter Urintest verlief positiv auf THC. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und eine Blutentnahme durchgeführt. Den Fahrer erwartet nun ein nicht unempfindliches Bußgeld und ein Monat Fahrverbot.
Um 21:35 Uhr wurde ein 36-jähriger Kraftfahrzeugführer einer Kontrolle, ebenfalls im Bereich der Dillinger Straße, unterzogen. Auch er wies drogentypische Ausfallerscheinungen vor und räumte den Konsum von Marihuana ein. Die Weiterfahrt wurde hier ebenfalls unterbunden und eine Blutentnahme durchgeführt.
Um 23:08 Uhr wurde ein 52-jähriger Kraftfahrzeugführer im Bereich der B16 auf Höhe Denzingen ebenfalls einer Kontrolle unterzogen. Während der Kontrolle konnte Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Ein Test ergab, dass der Fahrer sich im nicht zulässigen Bereich befand. Aufgrund dessen wurde die Weiterfahrt unterbunden und der Fahrer zur weiteren Bearbeitung auf die Dienststelle verbracht. Auch diesen Verkehrsteilnehmer erwartet ein nicht unempfindliches Bußgeld und ein Monat Fahrverbot.
Um 23:48 Uhr wurde 33-jähriger Kraftfahrzeugführer im Stadtgebiet Leipheim einer Kontrolle unterzogen. Der Fahrer wies drogentypische Ausfallerscheinungen auf und räumte den Konsum von Amphetamin ein. Auch diese Weiterfahrt wurde unterbunden und eine Blutentnahme angeordnet. Bei einer weiteren Überprüfung wurde bekannt, dass der Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Deshalb wurde ein Strafverfahren aufgrund von Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Um 01:30 Uhr wurde ein 28-jähriger Pkw-Fahrer kontrolliert. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Herr nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Die Weiterfahrt wurde ihm unterbunden und er muss ich nun wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.