Am Mittwoch, 11.06.2025, wurde ein 24-jähriger Fahrzeugführer einer Grenzkontrolle am Grenzübergang Ziegelhaus bei Lindau unterzogen.
Im Rahmen der Kontrolle konnte anschließend im Fahrzeuginnenraum ein Feuerwerkskörper aufgefunden werden. Nach Inaugenscheinnahme des Sprengkörpers durch die Polizeibeamten handelte es sich hierbei um einen Feuerwerkskörper der Kategorie F3, wodurch der Gegenstand als Spezialkörper eingestuft wird. Ein solcher Feuerwerkskörper kann ab 18 Jahren und mit Vorlage einer Erlaubnis nach den Regeln des Sprengstoffgesetzes erworben werden. Diese Erlaubnis konnte der Mann nicht vorweisen. Ferner war der aufgefundene Gegenstand nicht mit dem CE-Kennzeichen versehen, welches EU-weit als Konformitätsnachweis vergeben wird und folglich für den Umgang mit Feuerwerkskörpern zwingend erforderlich ist.
Auf den Mann kommt nun eine Anzeige aufgrund eines Vergehens nach dem Sprengstoffgesetz zu.