Der Schmuggel und der Handel mit Betäubungsmittel ist kein lukratives Geschäft, denn der kurzfristige Profit steht in keinerlei Verhältnis zu den langfristigen Folgen und hier zu Lande stehender strafrechtlichen Ahndung dieser Taten mit mehrjährigen Haftstrafen.
Am 9. Mai 2025 verurteilte nun das Landgericht München I einen 33-jährigen Kroaten zu einer achtjährigen Haftstrafe. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig.
Ausgang waren umfangreiche Ermittlungen der gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift des Bayerischen Landeskriminalamtes und des Zollfahndungsamts München Südbayern (GER Südbayern) unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft München I. Zuvor hatten die Fahnderinnen und Fahnder im Oktober 2023 einen Hinweis der Schweizer Sicherheitsbehörden über einen Rauschgiftkurier mit Wohnsitz in München erhalten. Im Zuge der weiteren kriminalpolizeilichen Ermittlungen verdichteten sich die Erkenntnisse auf den 33-Jährigen.
Im Rahmen einer gezielten Fahndungsaktion am 14. September 2024 zusammen mit der Grenzpolizeiinspektion (GPI) Lindau wurde der Verurteilte mit seinem Pkw auf der BAB A8 bei Günzburg einer Kontrolle unterzogen. Die Fahnder der Grenzpolizei Lindau konnten hierbei in einem professionellen Schmuggelversteck 30 Kilogramm Kokain und vier Kilogramm Heroin sicherstellen. Das Schmuggelversteck wurde äußerst professionell und aufwendig speziell für den konspirativen Transport von Rauschgift verbaut.
Norbert Radmacher, Präsident des Bayerischen Landeskriminalamtes betont „Dieses Urteil ist ein klares Zeichen im Kampf gegen die organisierte Rauschgiftkriminalität. Der Fall zeigt, dass wir als Sicherheitsbehörden gemeinsam, entschlossen, effektiv und über die Landesgrenzen hinaus gegen den illegalen Rauschgifthandel vorgehen. Betäubungsmittel sind eine Gefahr für unsere Gesellschaft und zerstören Leben. Wir werden weiterhin alles tun, um die Täter vor Gericht zu bringen“.