Am Dienstag, 20.05.2025, verweigerten Beamte der Grenzpolizei insgesamt fünf Personen die Einreise nach Deutschland am Flughafen Memmingen.
Bei der Einreisekontrolle aus Pristina (Kosovo) wurde bei einer Kosovarin ein Schengen weites Einreise- und Aufenthaltsverbot festgestellt, welches gegen sie von der Schweiz verhängt wurde, weshalb die Grenzbeamten sie an der Grenze zurückwiesen.
Auch ein Kosovare wurde von Deutschland zu einem nationalen und Schengen Weit gültigem Einreise- und Aufenthaltsverbot ausgeschrieben und musste schließlich wieder seinen Rückflug antreten. Zudem wurde gegen ihn ein Strafverfahren aufgrund der versuchten unerlaubten Einreise eingeleitet.
Ein weiterer Kosovare konnte bei der Einreisebefragung nicht genügend finanzielle Mittel zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes vorweisen und verstrickte sich zudem in widersprüchliche Angaben zu seinem Aufenthaltszweck, weshalb er ebenfalls wieder seinen Heimatflug antreten musste.
Bei der Einreise aus Belgrad (Serbien) konnten die Grenzbeamten bei zwei Serben ermitteln, dass diese zur unerlaubten Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis nach Deutschland einreisen wollten. Daher wurde ihnen auch die Einreise verweigert.