Bei der Ausreisekontrolle am Flughafen Memmingen nach Skopje (Nordmazedonien) kontrollierten Beamte der Grenzpolizei einen Mazedonier. Es wurde der Verdacht erhoben, dass sich dieser nicht touristisch in Deutschland aufhielt, wie er angab, sondern illegal arbeitete.
Bei der Durchsuchung seines Reisegepäcks konnte ein frischer deutscher Arbeitsvertrag aufgefunden werden, welchen er während seines Aufenthaltes abschloss und demnach ohne Arbeitserlaubnis arbeitete.
Aus diesem Grund wurde ein Strafverfahren aufgrund des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft musste der Betroffene eine Sicherheitsleistung in Höhe eines vierstelligen Betrages für seine Straftat bezahlen. Nach erkennungsdienstlicher Behandlung und Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde dem Betroffenen eine Frist gesetzt, innerhalb welcher er nachweislich die Schengen Staaten verlassen muss.