Seit rund zehn Jahren hatte ein 73-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis Neu-Ulm sowohl persönlichen als auch telefonischen Kontakt mit einem angeblichen Investmentberater. Dieser brachte den Mann mit zunächst glaubhaften Anlagemöglichkeiten dazu, im Laufe der Jahre immer wieder Geld zu investieren. Das Geld übergab der 73-Jährige jeweils persönlich und in Bar. Die Geldübergaben fanden an verschiedenen öffentlichen Orten im Süd- und Mitteldeutschen Raum statt.
Da dem Geschädigten in letzter Zeit immer mehr Zweifel an der Echtheit der Geldanlagen aufkamen, sprach er mit seinen erwachsenen Kindern. Diese machten ihn auf eine mögliche Betrugsmasche aufmerksam. Der 73-Jährige entschloss sich deshalb, am 25.04.2025 in Begleitung seines Sohnes bei der Kriminalpolizeiinspektion Neu-Ulm Anzeige zu erstatten. Die ersten Ermittlungen legten schnell den Verdacht nahe, dass es sich tatsächlich um einen Anlagebetrug handelt und der 73-Jährige bis dato eine mittlere sechsstellige Geldsumme übergeben hatte.
Der Geschädigte hatte außerdem bereits vor dieser Anzeigenerstattung mit einer vermeintlichen Brokerin eine weitere Geldübergabe in der Innenstadt von Frankfurt am Main vereinbart. Diesmal sollte er eine niedrige fünfstellige Summe für weitere Investitionen an eine Geldabholerin übergeben.
Da die Geldübergabe bereits am Folgetag anstand, kontaktierte die Kriminalpolizei Neu-Ulm umgehend das zuständige Fachkommissariat des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main. Nach Absprache mit der hiesigen Staatsanwaltschaft Memmingen konnte am letzten Dienstagmittag, 29.04.2025, bei einer fingierten Geldübergabe eine 31-jährige Tatverdächtige durch Kräfte der Kriminalpolizei Frankfurt am Main beim Einsteigen in ein Taxi auf frischer Tat festgenommen werden. Die sofortigen weiteren Ermittlungen vor Ort führten von der 31-jährigen Geldabholerin direkt zu ihrem 41-jährigen Auftraggeber, der bereits in einem Wohnviertel im Innenstadtbereich von Frankfurt am Main auf seine Komplizin wartete. Nach Festnahme beider Personen stellte sich noch am gleichen Nachmittag heraus, dass der 41-Jährige die Hauptkontaktperson beziehungsweise der vermeintliche Investmentberater des Geschädigten war. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der Geschädigte in der Vergangenheit bereits mehrmals persönlich Bargeldbeträge an den 41-Jährigen übergeben hatte.
Die 31-jährige Abholerin konnte nach Rücksprache mit der sachleitenden Staatsanwaltschaft Memmingen nach Durchführung der kriminalpolizeilichen Maßnahmen in Frankfurt am Main wieder entlassen werden, da sie nach derzeitigem Ermittlungsstand die Geldabholung offenbar als Freundschaftsdienst ohne Detailkenntnisse vornahm. Gegen den 41-Jährigen beantragte die Staatsanwaltschaft Memmingen hingegen einen Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des gewerbsmäßigen Betrugs. Am Mittwoch, 30.04.2025, wurde der Haftbefehl durch die zuständige Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Memmingen antragsgemäß erlassen und in Vollzug gesetzt. Die Beamten brachten den Tatverdächtigen im Anschluss in eine Justizvollzugsanstalt.
Die weiteren werden durch die Staatsanwaltschaft Memmingen und die Kriminalpolizeiinspektion Neu-Ulm, die ebenfalls mit mehreren Beamten in Frankfurt am Main vor Ort war, fortgeführt. Insbesondere prüfen die Ermittler, ob der 41-jährige Tatverdächtige weitere Personen über vermeintliche Anlagemöglichkeiten getäuscht hat.
Aufgrund der sehr schnellen und hervorragenden Zusammenarbeit der beteiligten Sicherheitsbehörden – Kriminalpolizei Frankfurt am Main, Kriminalpolizeiinspektion Neu-Ulm, Staatsanwaltschaft Memmingen – gelang die Festnahme der beiden Personen mit dem Haupttäter.