Am Samstagnachmittag, dem 3. Mai 2025, kam es gegen 17:15 Uhr auf der Autobahn A96 in Fahrtrichtung München kurz vor der Anschlussstelle Holzgünz zu einem folgenschweren Verkehrsunfall. Ein 71-jähriger Mann wollte mit seinem Opel Mokka einen Lkw überholen und wechselte hierzu vom rechten auf den linken Fahrstreifen. Dabei übersah er ein zivil eingesetztes Fahrzeug der Grenzpolizei Memmingen-Flughafen, das sich mit hoher Geschwindigkeit von hinten näherte.
Der 35-jährige Polizeibeamte hinter dem Steuer des zivilen BMW konnte trotz sofortiger Vollbremsung einen Auffahrunfall nicht mehr verhindern. Beide Fahrzeuge kamen mit erheblichen Schäden zum Stillstand. Die Geschwindigkeit des Polizeifahrzeugs zum Unfallzeitpunkt bleibt bislang unklar. Der Opel-Fahrer gab an, bei dem Überholmanöver auf über 130 km/h beschleunigt zu haben – was über der Richtgeschwindigkeit liegt, jedoch auf Autobahnen grundsätzlich erlaubt ist. Laut Polizei war das Zivilfahrzeug nicht mit Blaulicht oder Martinshorn unterwegs und befand sich im Rahmen der sogenannten Schleierfahndung auf Streifenfahrt, jedoch ohne konkreten Einsatzauftrag.
Obwohl zunächst alle Beteiligten angaben, unverletzt geblieben zu sein, wurden durch die Airbagauslösung im Polizeifahrzeug automatisch Notrufsysteme aktiviert, was eine Alarmierung der Rettungskräfte zur Folge hatte. Die Integrierte Leitstelle Donau-Iller alarmierte daraufhin mehrere Feuerwehren sowie Rettungsdienste aus Erkheim, Schlegelsberg und Memmingerberg. Noch vor dem Eintreffen der Einsatzkräfte wurde diese über die Einsatzzentrale der Polizei wieder abbestellt.
Nach Eintreffen der zuständigen Autobahnpolizei wurden die Feuerwehren Erkheim und Schlegelsberg erneut alarmiert, da Betriebsmittel ausgelaufen waren und sich die Unfallbeteiligten teilweise auf dem linken Fahrstreifen aufhielten. Später meldeten die beiden Polizeibeamten leichte Verletzungen, die mutmaßlich durch den Aufprall und die Airbagauslösung verursacht wurden. Damit gilt der Vorfall nun offiziell als Unfall mit Personenschaden.
Die Ermittlungen wurden aufgenommen und werden im Anschluss der Staatsanwaltschaft Memmingen zur rechtlichen Würdigung vorgelegt. Besonders interessant dürfte bei der juristischen Aufarbeitung die Geschwindigkeit des Polizeifahrzeugs sein. Auf deutschen Autobahnen gilt zwar keine generelle Höchstgeschwindigkeit, jedoch eine empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Unfallspuren und Lichtbilder der Polizei könnten Aufschluss darüber geben, ob und in welchem Maß eine überhöhte Geschwindigkeit des Zivilwagens zum Unfall beigetragen hat.
Nach Abschluss der Ermittlungen wird die Unfallakte der Staatsanwaltschaft zur Entscheidung vorgelegt. Parallel wird auch die Haftungsfrage zwischen der Versicherung des Opel-Fahrers und dem Freistaat Bayern zu klären sein. Experten schließen eine Mitschuld des Polizeifahrers nicht aus.