Memmingen | Die Ursache der Explosion im Kalker Feld ist geklärt – Gutachten des BLKA liegt vor

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Knapp ein Jahr ist es her, dass sich im Memminger Kalker Feld eine der schwersten Unglücksfälle der jüngeren Stadtgeschichte ereignete. Am Freitag, den 26. Juli 2024, erschütterte eine massive Explosion ein Reihenhaus in der Wohnsiedlung – mit tragischen Folgen: Ein 17-jähriger Jugendlicher, der sich zum Zeitpunkt der Explosion im benachbarten Haus mit der Nummer 53 aufhielt, kam ums Leben. Das Haus mit der Nummer 51, in dem die Explosion stattfand, wurde vollständig zerstört. Zudem wurden vier weitere Anwohner und drei Feuerwehrangehörige durch die Explosion und die anschließenden Einsatzmaßnahmen leicht verletzt. Der Sachschaden wird auf rund fünf Millionen Euro geschätzt.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizei und Sachverständigen des Bayerischen Landeskriminalamtes (BLKA) dauerten Monate an. Bereits kurz nach dem Unglück wurden Beweise gesichert und Teile der Gasinstallation durch Experten des BLKA untersucht. Nun liegt das abschließende Gutachten vor – und es bringt Klarheit.

Demnach war die Ursache ein schwerwiegender technischer Mangel: Die Gasleitung hinter dem Übergabepunkt der Memminger Stadtwerke, also ab dem Gaszähler, war altersbedingt porös geworden. Am Nachmittag des 26. Juli 2024 sammelte sich dadurch ein zündfähiges Gasgemisch im Hausinneren, das durch eine bislang unbekannte Zündquelle zur Explosion gebracht wurde. Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Herbeiführung der Explosion liegen der Kriminalpolizei nicht vor.

Der Hausbesitzer hatte die Heizungsanlage über Jahre hinweg nicht warten lassen, ein Kaminkehrer erhielt keinen Zutritt zum Wohnhaus. Fachleute gehen davon aus, dass eine regelmäßige Wartung sowohl der Heizungsanlage als auch der Gasleitungen den Gasaustritt hätte verhindern können, bzw. eine Undichtigkeit der Leitung bemerkt worden wäre.

Die juristische Aufarbeitung des Falles steht nun bevor: Die Staatsanwaltschaft Memmingen wird Anklage gegen den Hausbesitzer erheben. Neben dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen im Zusammenhang mit der Explosion muss er sich in einem weiteren Verfahren wegen des illegalen Besitzes von Munition und Waffen verantworten. In der öffentlichen Verhandlung dürften viele bisher unbeantwortete Fragen zur Sprache kommen.

Mit dem vorliegenden Gutachten sind die Spekulationen um andere mögliche Ursachen der Explosion vom Tisch. Die Staatsanwaltschaft und Polizei kündigten an, in Kürze weitere Details öffentlich bekannt zu geben.

+ POLIZEIMELDUNG 02.05.2025, 17.20 Uhr +

Wie bereits berichtet, kam es am 26.07.2024 gegen 17:20 Uhr Im Kalker Feld zur Explosion eines Reiheneckhauses. Der Polizei liegt nun das Gutachten zur Ursache vor.

Bei dem Unglück am 26.07.2024 kam ein 17-Jähriger in einem angrenzenden Reihenhaus ums Leben. Zudem wurden vier weitere Anwohner und drei Feuerwehrangehörige durch die Explosion und die anschließenden Einsatzmaßnahmen leicht verletzt.

Den entstandenen Sachschaden beziffert die Polizei auf insgesamt rund 5.000.000 Euro.

Das der Kriminalpolizeiinspektion Memmingen inzwischen vorliegende Gutachten des Bayerischen Landeskriminalamtes bestätigte den bisherigen Verdacht der Ermittler, dass eine Gasleckage an der Heizungsanlage ursächlich für die Explosion war.

Die in dem zerstörten Haus verbaute Gasheizung wies offensichtlich eine Rohrleckage auf, welche im weiteren Verlauf zur Entstehung eines explosiven Gas-Luft-Gemischs im Kellergeschoss führte. Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Herbeiführung der Explosion liegen der Kriminalpolizei nicht vor.

Laut Gutachten wurde die Heizungsanlage in den vergangenen Jahren nicht gewartet. Zudem fand seit mehreren Jahren keine Feuerstättenschau durch den Kaminkehrer statt.

Da die Leckage durch eine regelmäßige Überprüfung und Wartung der Heizungsanlage möglicherweise frühzeitig erkannt werden hätte können, leitete die Kriminalpolizeiinspektion Memmingen unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Memmingen ein Verfahren wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen ein.

Auf die geltende Unschuldsvermutung wird hingewiesen.

 

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