Westendorf | Wildunfall führt zu Verstoß gegen das Bayerische Jagdgesetz – Hinweis

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Am Dienstagnachmittag, 22.04.2025, meldete eine 25-jährige Fahrzeugführerin der Polizeiinspektion Buchloe telefonisch einen Wildunfall, der sich bereits am Ostermontagabend ereignete, da sie für ihre Versicherung eine Wildschadensbestätigung der Polizei verlangte.

Die Fahrerin fuhr mit ihrem Pkw die Kreisstraße OAL6 von Dösingen Richtung Blonhofen, als sie mit der Fahrzeugfront ein die Fahrbahn querendes Reh erfasste. Das Reh wurde verletzt und konnte sich noch in das angrenzende Waldstück schleppen.

Der erst am nächsten Tag verständigte Jagdpächter konnte am Unfallort Blut- und Schweißspuren des Tieres feststellen, das Reh jedoch nicht auffinden. Die Inaugenscheinnahme des Pkw durch Beamte der Polizeiinspektion Buchloe ergab einen nicht unerheblichen Frontschaden in Höhe von rund 8.000 Euro. Außerdem stellten die Beamten Fellreste am Fahrzeug fest.

Gemäß dem Bayerischen Jagdgesetz ist ein Fahrzeugführer, der Schalenwild im Straßenverkehr verletzt oder tötet, verpflichtet, dies sofort dem zuständen Jagdpächter oder Polizei zu melden. Grund hierfür ist in erster Linie, einem verletzten Tier Leid zu ersparen und das Aneignungsrecht des Berechtigten an diesem Wildtier zu sichern.

Gegen die Fahrzeugführerin ermittelt die Polizei wegen des Unterlassens der Meldung des Wildunfalls und wegen Verstößen gegen das Bayer. Jagdgesetz und das Tierschutzgesetz. Die Entscheidung, ob eine Geldbuße verhängt wird, ist dem Landratsamt Ostallgäu vorbehalten.

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