Am Ostermontag, 21.04.2025, beobachteten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Memmingen zwei Männer, die auf einem Supermarktparkplatz Alkohol konsumierten und anschließend in einen Pkw einstiegen. Die Beamten schritten ein und verhinderten eine strafbewährte Trunkenheitsfahrt.
Wie sich herausstelle, waren weder der 43-jährige Mann am Steuer noch sein 39-jähriger Begleiter, der sich als Ersatzfahrer anbot, aufgrund ihrer Alkoholisierung fahrtauglich. Schließlich erschien ein 49-jähriger Mann, der die beiden angetrunkenen Männer kannte und die Fahrt fortsetzen wollte. Der 49-Jährige war zwar nüchtern, allerdings identifizierten die Polizeibeamten seinen rumänischen Führerschein als Totalfälschung. Er muss sich nun wegen Urkundenfälschung verantworten.
Am Ende der Kontrolle behielt die Grenzpolizei den Fahrzeugschlüssel zunächst ein, da keiner der in Frage kommenden Fahrzeugführer in der Lage war, sich ans Steuer zu setzen.