Im Rahmen durchgeführter Verkehrskontrollen durch Beamte der Grenzpolizeiinspektion Memmingen mussten diese mehrere PKW-Führer beanstanden.
So wollten die Polizeibeamten auch einen 56-Jährigen Mann einer Kontrolle unterziehen. Da dieser im Rahmen der Kontrolle angab, seinen Geldbeutel samt Führerschein zu Hause vergessen zu haben, baten die Beamten den Fahrer, am rechten Fahrbahnrand zu halten und Platz für den nachfolgenden Verkehr zu schaffen, um eine genauere Kontrolle durchzuführen. Statt aber wie angeordnet lediglich an den rechten Fahrbahnrand zu fahren versuchte der Fahrer sich der Kontrolle zu entziehen. Das Fahrzeug konnte durch die Beamten wenig später nur ein paar hundert Meter weiter abgestellt aufgefunden werden. Der Fahrer war nicht mehr vor Ort. Aufgrund einer eindeutigen Identifizierung konnten die Beamten allerdings ermitteln, dass er nicht mehr im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Kurz darauf stellte sich der Mann freiwillig den Beamten und räumte den Tatvorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ebenfalls ein. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt und es wurde ein Strafverfahren eröffnet.
Kurze Zeit später wurden bei einem anderen PKW-Lenker im Rahmen der Kontrollen drogentypische Auffälligkeiten festgestellt. Ein durchgeführter Urintest zeigte dabei den Konsum von Cannabis an. Auch diesem Fahrer wurde nach einer Blutentnahme die Weiterfahrt untersagt. Da er es zudem unterlies, sich nach einem zuvor erfolgten Umzug entsprechend umzumelden, leiteten die Beamten gegen ihn Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz und nach dem Bundesmeldegesetz ein.