Am Freitag, 11.04.2025, kam es gegen 21:20 Uhr in einer Unterkunft zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Bewohnern. Aus einer Nichtigkeit heraus gerieten ein 35-jähriger Mann und ein weiterer Bewohner in Streit. Im Verlauf der Auseinandersetzung verletzte der 35-Jährige seinen 21-jährigen Kontrahenten mit einem Messer an der Schulter. Der Verletzte wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo er aufgrund einer durch den Schnitt verursachten Muskelverletzung operiert werden musste. Lebensgefahr bestand nicht.
Polizeibeamte nahmen den Tatverdächtigen noch vor Ort fest und stellten das Tatmesser sicher. Die sachleitende Staatsanwaltschaft Kempten beantragte einen Haftbefehl gegen den 35-jährigen Beschuldigten. Am Samstag führte ihn die Kriminalpolizei bei der Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Kempten vor. Diese erließ den Haftbefehl wie beantragt und setzte ihn in Vollzug. Im Anschluss brachten die Beamten den Beschuldigten in eine Justizvollzugsanstalt.
Die Klärung des genauen Motivs sowie der Tatumstände ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.