Beamte der Grenzpolizei Lindau führten an einer Zufahrtsstraße zum Flughafen Memmingen, dem Allgäu Airport, eine Kontrollstelle des An- und Abreiseverkehrs durch.
Hierbei konnte bei drei Fahrzeugführern festgestellt werden, dass diese nicht zum Führen von Personenkraftwagen berechtigt waren. Ein 40-jähriger Fahrzeugführer zeigte eine ausländische Fahrerlaubnis vor. Die Person, welche seit 2010 im Bundesgebiet wohnhaft ist, hätte die ausländische Fahrerlaubnis innerhalb eines halben Jahres in eine deutsche Fahrerlaubnis umtauschen müssen. Dieser Verpflichtung kam der Fahrzeugführer jedoch nicht nach. Weiterhin händigte der Fahrzeugführer ein Phantasiedokument der „International Driving Authority“ den Beamten aus. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung eingeleitet, da das erwähnte Phantasiedokument im Rahmen der Kontrolle vorgezeigt wurde, um den Anschein einer gültigen Berechtigung zum Fahren zu erwecken.
Kurze Zeit später konnte beobachtet werden, wie kurz vor der Kontrollstelle eine weibliche und eine männliche Person einen Fahrerwechsel durchführten. Der Fahrerwechsel dauerte so lang, dass sich der dahinter befindliche Verkehr bereits gestaut hat. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass es sich bei den Personen um eine 53-jähre Mutter und ihren 25-jährigen Sohn handelte. Der Grund für den Fahrerwechsel konnte ebenfalls schnell ermittelt werden. Dem 25-jährigen Sohn wurde wegen eines Verkehrsdeliktes im Jahr 2023 von einem Gericht das Recht aberkannt von seiner ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen.
Zuletzt auffällig wurde eine 33-jähriger männlicher Fahrzeugführer, welcher kurz zuvor nach eigenen Angaben am Flughafen gelandet ist. Im Rahmen der Kontrolle zeigte er eine Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat vor, welche ihm erst am Vortag der Kontrolle in seinem Heimatland verlängert wurde. Eine Auskunft aus den polizeilichen Systemen ergab, dass der Person bereits im Jahr 2016 ebenfalls das Recht aberkannt wurde, von seiner ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen. Im Rahmen der weiteren Bearbeitung stellte sich heraus, dass der 33-Jährige nur in sein Heimatland gereist ist, um seine bereits entzogene Fahrerlaubnis zu verlängern. Dementsprechend groß war die Enttäuschung als er erfuhr, dass die Reise umsonst gewesen ist.
Gegen beiden vorgenannten Fahrzeugführer wurde ebenfalls ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrererlaubnis eingeleitet. Die jeweiligen Fahrzeughalter werden wegen Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Anzeige gebracht.