Eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Neu-Ulm wollte am Mittwochabend, 09.04.2025, gegen 23:30 Uhr, in der Schützenstraße in Neu-Ulm einen Pkw einer Verkehrskontrolle unterziehen. Der Fahrer ignorierte jedoch sämtliche Anhalteaufforderungen und beschleunigte sein Fahrzeug innerorts über die erlaubte Geschwindigkeit hinaus. Aufgrund dessen wurden mehrere Streifenbesatzungen zur Nacheile hinzugezogen.
Die Fahrt führte über das Gebiet von Neu-Ulm nach Ulm-Wiblingen und anschließend wieder zurück nach Neu-Ulm. Von dort aus setzte der Fahrer seine Flucht über die B10 in Richtung Ulm fort. Im Bereich der Adenauerbrücke konnte die Polizei den Flüchtigen Verkehrsteilnehmer schließlich stellen.
Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten mehrere Auffälligkeiten bei dem 32-jährigen Fahrzeugführer fest. Zum einen war der Mann ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs. Zudem räumte er den Konsum von Betäubungsmitteln ein. Die am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen waren zuvor entwendet worden, außerdem war das Fahrzeug weder versichert, noch für den Straßenverkehr zugelassen. Gegen den Mann bestanden zudem mehrere Haftbefehle, von denen ein Großteil durch die Zahlung eines Geldbetrags abgewendet werden konnte. Geld führte der Mann zwar mit sich, jedoch gab es Hinweise darauf, dass er nicht der Eigentümer des Geldes war. Als die Beamten den Mann zur Dienststelle brachten und zu diesem Zweck durchsuchten, fanden Sie bei ihm eine EC-Karte auf, die nicht auf seinen Namen ausgestellt war. Zudem trug er einen Geldbetrag im vierstelligen Bereich, der sich in einem Kuvert befand, adressiert an die Person, auf deren Namen die EC-Karte ausgestellt ist, mit sich.
Da die Eigentumsverhältnisse des Geldes nicht geklärt werden konnten, stellten die Beamten es zunächst gefahrenabwehrend sicher. Die Beamten brachten den 32-Jährigen aufgrund eines nicht abwendbaren Haftbefehls in eine Justizvollzugsanstalt.
Ihn erwarten nun mehrere Strafanzeigen im Zusammenhang mit der Flucht und den festgestellten Delikten.