Thannhausen | Auffällige Fahrweise – Anlass für die Polizei zu kontrollieren

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Am Samstag, 22.03.2025, gegen 21:30 Uhr, fiel einer Polizeistreife in der Frühmeßstraße in Thannhausen ein Pkw mit auffälliger Fahrweise auf. Der 20-jährige Pkw-Fahrer wurde deshalb einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Bei der Frage nach den mitzuführenden Papieren startete er mehrere Fluchtversuche zu Fuß. Er musste von den eingesetzten Beamten unter nicht unerheblichem Kraftaufwand zu Boden gebracht und gefesselt werden. Hierbei wehrte und sperrte sich der 20-Jährige.

Beide Polizeibeamte wurden hierbei leicht verletzt. Im weiteren Verlauf der Kontrolle stellte sich heraus, dass der 20-Jährige aktuell nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Weiterhin hatte er vor Antritt der Fahrt Alkohol und Cannabis konsumiert. Hier muss noch das Ergebnis der Blutentnahme abgewartet werden. Bei der Durchsuchung des 20-Jährigen kamen noch Tabletten zum Vorschein, welche als verschreibungspflichtiges Betäubungsmittel gelten. Bei der Durchsuchung des 16-jährigen Beifahrers konnte eine geringe Menge Cannabis aufgefunden und sichergestellt werden. Dieser wurde nach der Maßnahme den Eltern übergeben.

Den 20-Jährigen erwarten nun mehrere Anzeigen wegen der Verkehrsdelikte sowie wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Gegen den 21-jährigen Halter des Pkws, welcher das Fahrzeug dem 20-Jährigen überlassen hatte, wird wegen Ermächtigens als Halter zum Fahren ohne Fahrerlaubnis ermittelt.

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