Ottobeuren | Zu schnell und das falsche Gefährt für den vorhandenen Führerschein

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Am Mittwochvormittag, 19.03.2025, führte eine Streifenbesatzung der Autobahnpolizei Memmingen eine Geschwindigkeitsmessung zwischen Attenhausen und Ottobeuren durch.

Ein 26-jähriger Rollerfahrer wurde dabei mit 49 km/h gemessen. Bei der anschließenden Kontrolle legte er lediglich eine Mofaprüfbescheinigung vor, jedoch nicht die erforderliche Fahrerlaubnisklasse M. Er hätte nur Mofas oder Mofaroller mit einer Geschwindigkeit von 25 km/h fahren dürfen.

Die Polizeibeamten untersagten ihm daraufhin die Weiterfahrt. Gegen den Fahrer und den verantwortlichen Fahrzeughalter leiteten sie Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Ermächtigung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis ein.

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