Flughafen Memmingen | Grenzpolizei: Einreiseverweigerungen aufgrund gefälschter Dokumente

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Bei der Einreisekontrolle am Allgäu Airport aus Kutaisi (Georgien) verweigerten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Memmingen zwei Georgiern die Einreise nach Deutschland. Ein 29-jähriger Georgier legte bei der Einreisebefragung eine Hotelbuchung vor, um seine Unterbringung in Deutschland nachzuweisen. Auf Nachfrage der Grenzbeamten bei dem betroffenen Hotel stellte sich heraus, dass der Betroffene direkt nach der Buchung diese wieder storniert hatte. Somit wollte der Betroffene die Grenzbeamten über seinen Aufenthalt in Deutschland täuschen und verzwickte sich weiter in unplausible und unglaubwürdige Angaben zu seinem angestrebten Einreisezweck nach Deutschland.

Aus diesem Grund entschieden die Grenzbeamten die Zurückweisung des Georgiers in sein Heimatland. Gegen ihn wurde zudem ein Strafverfahren aufgrund der Urkundenfälschung eingeleitet und ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für alle Schengen Staaten verhängt.

Bei einem 33-jährigen Georgier entdeckten die Grenzbeamten bei der Durchsuchung seines Reisegepäcks einen gefälschten Führerschein. Das gefälschte Dokument wurde beschlagnahmt und ein Strafverfahren eingeleitet. Der Betroffene musste auf Anordnung der Staatsanwaltschaft eine Sicherheitsleistung von 500 Euro für seine Straftat hinterlegen. Im Anschluss wurde auch ihm die Einreise nach Deutschland verweigert.

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