Von Freitag, 07.03.2025, bis Dienstag, 11.03.2025, hat die Bundespolizei bei Grenzkontrollen unter anderem elf Haftbefehle voll ausgestreckt. Während drei der Gesuchten ihre Justizschulden begleichen konnten, endete die Reise für einen Rumänen, einen Moldauer sowie einen Albaner jeweils in der Justizvollzugsanstalt Kempten.
Neun offene Haftbefehle im Bereich Lindau
In der Nacht auf Dienstag, 11.03.2025, kontrolliert die Bundespolizei im Stadtgebiet Lindau die Insassen eines Fernbusses mit der Route München-Lyon. Bei einem serbischen Staatsangehörigen stellt den Beamten eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Deggendorf fest. Der 31-Jährige wurde mit Vollstreckungshaftbefehl gesucht, da er eine Geldstrafe nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz nicht bezahlt hatte. Nachdem der Serbe den geforderten Betrag in Höhe von 108 Euro beantragt hatte, konnte er seine Reise fortsetzen.
Nicht ganz so glimpflich ging es für einen moldauischen Staatsangehörigen aus, den Lindauer Bundespolizisten am Sonntag, 09.03.2025, in den frühen Morgenstunden überprüft. Der 48-Jährige war als Passagier in einem Fernbus mit Routing Lyon-München unterwegs und am Grenzübergang Hörbranz, BAB A96, einer Einreisekontrolle unterzogen worden. Dabei ermittelten die Bundespolizisten, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Memmingen vorlag. Der Moldauer war im Januar 2023 vom Amtsgericht Günzburg wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Da der Verhaftete nicht in der Lage war, seine Justizschulden zu begleichen, muss er nun eine 60-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Kempten antreten.
Bereits am Samstagvormittag, 08.03.2025, war der Lindauer Bundespolizei ein deutscher Staatsangehöriger ins Netz gegangen, der von der Staatsanwaltschaft Landshut gesucht wurde. Die Beamten hatten auf einem Parkplatz im Lindauer Stadtgebiet die Insassen eines Fahrzeugs mit schweizerischer Zulassung kontrolliert. Dabei wies sich der 27-Jährige mit seinem deutschen Reisepass aus. Die Bundespolizisten ermittelten, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut wegen Steuerhinterziehung vorlag. Durch die Zahlung der ausstehenden Geldstrafe von über 1.300 Euro konnte die Deutsche eine Haftstrafe abwenden.
Auch am Freitag, 07.03.2025, stand der Fahndungscomputer nicht still. Eine Streife der Lindauer Bundespolizei kontrollierte am Bahnhof Lindau-Reutin einen griechischen Staatsangehörigen. Bei der Überprüfung des Mannes fanden die Beamten heraus, dass der 35-Jährige mit insgesamt sechs Vollstreckungshaftbefehlen wegen Verstößen gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz sowie einer Aufenthaltsermittlung von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gesucht wurde. Der Grieche hatte es strikt unterlassen, Geldbußen der Nürnberger Verkehrsüberwachung zu bezahlen. Nachdem er die geforderten Geldbeträge in Höhe von rund 400 Euro begleichen konnte, entließen ihn die Bundespolizisten auf freien Fuß.
Zwei Fahndungstreffer bei Füssen und Pfronten
In der Nacht am Dienstag, 11.03.2025, kontrollierten Kemptener Bundespolizisten einen rumänischen Staatsangehörigen bei der Einreise am Grenzübergang Füssen (BAB A7). Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass der 62-Jährige von der Staatsanwaltschaft Fulda mit Vollstreckungshaftbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort gesucht wurde. Außerdem lag gegen den Mann eine Aufenthaltsermittlung seitens der Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Da der Rumäne die vom Gericht verhängte Geldstrafe von über 1.200 Euro nicht begleichen konnte, lieferten ihn die Bundespolizisten zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein.
Am Freitag, 07.03.2025, hatten Kemptener Bundespolizisten in den frühen Morgenstunden am Grenzübergang Pfronten-Steinach ein SUV mit albanischer Zulassung gestoppt. Der Fahrer des Fahrzeugs konnte sich mit einem gültigen albanischen Reisepass ausweisen. Bei der Überprüfung seiner Dokumente stellten die Beamten fest, dass der Mann seinen legalen visafreien Aufenthaltszeitraum im Schengen-Gebiet bereits um 20 Tage überzogen hatte und deshalb der Verdacht der versuchten unerlaubten Einreise bestand. Bei den Ermittlungen stellen die Bundespolizisten zudem fest, dass gegen die 55-Jährigen bereits unter anderen Personalien ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Darmstadt vorlag. Der Albaner war 2018 vom Landgericht Darmstadt zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls in zwei Fällen verurteilt worden. Nachdem er einen Teil seiner Strafe verbüßt hatte, war er in sein Heimatland abgeschoben worden. Mit seiner Rückkehr in die Bundesrepublik wurde nun die ausstehende Restfreiheitsstrafe fällig. Die Bundespolizisten liefern den Albaner in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein, wo der 55-Jährige für die Dauer von knapp sechs Monaten bleiben muss.