Am Donnerstag führten Polizeibeamte aus Buchloe ganztags Kontrollen des Schwerlastverkehrs auf der Bundesstraße 12 durch. Unterstützt wurden sie dabei von der Autobahnpolizeistation Memmingen.
Beim Fahrer eines niederländischen Sattelzugs wurden vielfache Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten festgestellt. Er musste eine hohe Sicherheitsleistung bezahlen. Gegen die Firma wurde ebenfalls ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Ein weiterer Kraftfahrer konnte keine Güterkraftverkehrslizenz vorzeigen. Diese berechtigt die Firma zur Ausübung von Transporten im gewerblichen Güterkraftverkehr. Da der Verantwortliche die Lizenz nachträglich per Handyfoto nachweisen konnte, durfte die Fahrt fortgesetzt werden. Hier wurde ein Bußgeld in Höhe von 180 Euro fällig.
Der usbekische Fahrer eines litauischen Sattelzugs überholte trotz Überholverbots auf der B12 einen anderen Lkw. Er fuhr mit 93 km/h anstatt der erlaubten 60 km/h. Auch hier musste eine Sicherheitsleistung hinterlegt werden.
Der Lenker eines türkischen Sattelzugs war mit 96 km/h unterwegs. Bei einem Lkw mit Anhänger war die Sicherheitsprüfung seit sechs Monaten überfällig. Zudem bestand für den Anhänger keine gültige Haftpflichtversicherung. Das Kennzeichen des Anhängers wurde vor Ort entstempelt und die Weiterfahrt untersagt. Fahrer und Halter erwarten entsprechende Anzeigen.
Ebenso am Donnerstag, 06.03.2025, gegen 08:45 Uhr, stellte der Gefahrguttrupp der APS Memmingen bei einer Kontrolle eines rumänischen Kleintransporters fest, dass der 46-jährige moldawische Fahrer kein Visum für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland vorweisen konnte. Ebenso war er nicht im Besitz der vorgeschriebenen EU-Fahrerbescheinigung und einem Nachweis über die grenzüberschreitende Beförderung. Den Fahrer erwartet nun mehrere Strafanzeigen, unter anderem wegen eines Vergehens nach dem Aufenthaltsgesetz, Verstöße nach dem Fahrpersonal- und Güterkraftgesetz. Zur Sicherheit der Strafverfahren musste ein vierstelliger Betrag im hinterlegt werden.