Kempten | Polizist installiert Kamera in Umkleide – Schnelles Strafbefehlverfahren gegen beschuldigten Beamten

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Im Jahr 2023 sorgte ein schwerwiegender Vorfall in der Dienststelle des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West in Kempten für Aufsehen: Ein Whistleblower informierte die Redaktion von new-facts.eu über das Auffinden einer versteckten Kamera in der Umkleide der Polizeibeamtinnen. Erste Ermittlungen deuteten darauf hin, dass ein Polizeibeamter die Kamera heimlich installiert hatte, um die Polizistinnen zu fotografieren. (♦ mehr hier ♦)

Nach der kürzlich erfolgten öffentlichen Bekanntmachung des Vorfalls im Polizeipräsidium Schwaben Süd/West in Kempten ging es schnell: Innerhalb weniger Tage schloss die Justiz die Akten. Das Amtsgericht Kempten erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen den beschuldigten Polizeibeamten.

Milde Strafe – keine Vorstrafe
Der Strafbefehl blieb unter der kritischen Grenze von 90 Tagessätzen. Da der Beamte den Strafbefehl akzeptierte, ist das Urteil mittlerweile rechtskräftig. Aufgrund der verhängten Tagessatzhöhe gilt er jedoch nicht als vorbestraft. Eine Eintragung in das polizeiliche Führungszeugnis erfolgt ebenfalls nicht, da eine solche erst bei einer Verurteilung ab 91 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen erfolgt.

Beamtenstatus bleibt vorerst erhalten
Nach geltendem Beamtenrecht führt eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Vorsatztat erst ab einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zum automatischen Verlust der Beamtenrechte. Ebenso endet das Beamtenverhältnis bei Straftaten gegen die innere oder äußere Sicherheit oder bei Bestechlichkeit, wenn eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verhängt wird. Da diese Voraussetzungen hier nicht vorliegen, bleibt der Polizeibeamte weiterhin im Dienst.

Disziplinarverfahren eingeleitet
Allerdings muss sich der verurteilte Beamte nun einem Disziplinarverfahren der Polizeibehörde stellen. Dieses kann – unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens – dienstrechtliche Konsequenzen bis hin zur Entfernung aus dem Dienstverhältnis nach sich ziehen.

Öffentliche Empörung und Vertrauensverlust
Der Fall sorgt weiterhin für erhebliche öffentliche Empörung. Besonders kritisiert werden die rasche Abwicklung des Strafverfahrens sowie die Tatsache, dass der Beamte trotz der Schwere des Vertrauensbruchs weiterhin im Dienst bleibt. Auch die zurückhaltende Informationspolitik der Polizeipräsidentin, Frau Dr. Claudia Strößner, steht in der Kritik.

Die weiteren Entwicklungen im Disziplinarverfahren werden mit Spannung erwartet. Sie werden maßgeblich darüber entscheiden, wie die Polizei das Vertrauen in ihre Institutionen und ihre Integrität wiederherstellen kann.

Polizei Kempten | Hätte die Öffentlichkeit von dem Vorfall nichts erfahren sollen!?

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