Am Donnerstag, 13.02.2025, erstattete ein Mann bei der Polizeiinspektion Günzburg Anzeige wegen sogenannter Sextortion. Einige Tage zuvor hatte er eine unbekannte Frau über eine Online-Dating-Seite kennengelernt. Nach einem anfänglichen Nachrichtenaustausch über die Plattform wechselte der Kontakt auf einen Messengerdienst. Dort teilten beide intime Bilder und persönliche Inhalte aus. Kurz darauf forderte die Unbekannte einen dreistelligen Betrag in Form von Bezahlkarten, um einem angeblichen Treffen zuzustimmen. Als der Mann dies ablehnte, drohte sie, seine Bilder im Internet zu veröffentlichen. Daraufhin entschied er sich zur Anzeige. Ein finanzieller Schaden entstand ihm bislang nicht. (PI Günzburg)
Sexuelle Erpressung: Vorgehen und Handlungsempfehlungen der Polizei
Bei sexueller Erpressung nehmen Täter meist über soziale Netzwerke, Messangerdienste oder Videochats Kontakt auf, um Vertrauen aufzubauen. Sie fordern intime Bilder oder Handlungen vor der Kamera und drohen anschließend mit deren Veröffentlichung, falls kein Geld gezahlt wird. Eine weitere Methode sind Erpresser-Mails, in denen behauptet wird, intime Bilder oder Videos zu besitzen.
Täter agieren oft aus dem Ausland und zielen besonders auf Männer, aber auch Frauen können betroffen sein.
Verhaltenshinweise:
- Keine Anfragen von Fremden annehmen und Privatsphäre-Einstellungen prüfen.
- Persönliche Daten sparsam teilen und über Risiken mit Kindern sprechen.
- Keine voreiligen Videochats oder intimen Handlungen mit unbekannten Personen.
Falls Sie bereits erpresst werden:
- Kein Geld zahlen – die Forderungen hören meist nicht auf.
- Polizei informieren und Beweise (Screenshots) sichern.
- Kontakt abbrechen und veröffentlichte Inhalte dem Seitenbetreiber melden.