Im Jahr 2023 ereignete sich in der Dienststelle des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West in Kempten ein schwerwiegender Vorfall. Ein Whistleblower informierte die Redaktion von new-facts.eu über das Auffinden einer versteckten Spionagekamera in der Umkleide der Polizeibeamtinnen. Erste Ermittlungen legen nahe, dass ein Kollege die Kamera installiert hatte, um die Polizistinnen heimlich zu fotografieren. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Kempten zu Fragen Stellung genommen, und das Schweigen gebrochen.
Die Staatsanwaltschaft Kempten im Allgäu hat auf Anfrage am Mittwochvormittag bestätigt, dass wegen des in der Sache seit dem Jahr 2023 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen geführt wird. Dem Täter wird vorgeworfen, im Frühjahr 2023 in den Räumlichkeiten einer Polizeidienststelle heimlich Bildaufnahmen, insbesondere von Polizeibeamtinnen hergestellt zu haben. Es konnte eine installierte Kamera in den Räumlichkeiten festgestellt werden, auf der jedoch keinerlei Material festgestellt werden konnte. Ein Tatverdacht hat sich im Zuge weiterer, durch das Bayerische Landeskriminalamt geführte Ermittlungen, im hinreichenden Maße gegen eine Person erhärtet. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sind seit kurzem abgeschlossen, eine rechtskräftige Entscheidung liegt noch nicht vor. Es wurde beim Amtsgericht Kempten ein Strafbefehlsantrag gestellt.
Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass entgegen der teilweise bisher erfolgten medialen Berichterstattung, kein Nachweis von getätigten Videoaufzeichnungen geführt werden konnte, sondern im Rahmen der Ermittlungen wenige Bildaufnahmen einer geschädigten Person aufgefunden wurden.
Zur Frage, weshalb das Verfahren nicht (aktiv) veröffentlicht wurde, ist mitzuteilen, dass allgemein die Unschuldsvermutung bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Strafverfahrens gilt. Überdies sind in jedem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen (Beschuldigte und Geschädigte) in eine Abwägung mit den Interessen der Öffentlichkeit zu setzen, so die Staatsanwaltschaft Kempten-
Ebenso ist allgemein festzuhalten, dass mögliche disziplinarrechtliche und/oder dienstrechtliche Konsequenzen nicht durch die Staatsanwaltschaft im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens geprüft werden.
Kempten | Hat ein Kollege Polizistinnen in der Umkleide gefilmt? – Transparenz sieht anders aus!?