Vorarlberg (A) | Bombendrohung: Absender muss für Polizeieinsatz bezahlen

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Das Ausstoßen von Bombendrohungen ist eine Straftat, die kriminalpolizeilich verfolgt wird und auch empfindliche finanzielle Forderungen nach sich ziehen kann. So auch im Fall jenes 18-Jährigen, der im Dezember 2024 auf Social Media eine einzelne Drohung, damals gegen die Polizei in Vorarlberg in Österreich, ausgestoßen hatte: Ihm wird nun der Einsatz mit knapp 1.450 Euro in Rechnung gestellt. Hinzu kommt ein die Einleitung eines Strafverfahrens.

Landespolizeidirektorin Uta Bachmann: „Ich gratuliere den Kolleginnen und Kollegen zur Ausforschung des Urhebers der Drohung. Ich bin froh, dass sich die Drohung als Falschmeldung herausgestellt hat und keine konkrete Bedrohung herrschte. Wir werden derartige Einsätze den Verursachern weiterhin konsequent in Rechnung stellen„.

Die Drohung hatte damals einen größeren Polizeieinsatz unter Beteiligung von Spezialeinheiten und auch IT-Ermittlern zur Folge. Dem Landeskriminalamt Vorarlberg (A) war es schnell gelungen, den Tatverdächtigen ermitteln und festzunehmen. Wie die weiterführenden Ermittlungen gezeigt haben, bestand zu keiner Zeit eine Gefahr. Der Mann war zu der Tat geständig und konnte bei der Vernehmung keinen Grund für diese Drohung angeben.

Konkret bedeutet dies, dass der 18-Jährige für seine einmalige Drohung, bestehend aus sechs Wörtern, eine Kostenvorschreibung für das Einschreiten von Regel- und Spezialkräften aufgrund einer vorsätzlich falschen Notmeldung in der Höhe von knapp 1.450 Euro bekommt. Die Rechtsgrundlage dieser Möglichkeit, die Kosten vorsätzlich oder grob fahrlässig ausgelöster Polizeieinsätze einer Täterschaft zu verrechnen, findet sich im Sicherheitspolizeigesetz der österreichischen Polizei. Auch in Deutschland gibt es entsprechende Vorschriften, die auch Anwendung finden.

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