Skandal im Polizeipräsidium Schwaben Süd/West: Spionagekamera in der Umkleide – Polizei leitet Ermittlungen ein – Polizeiführung schweigt bis zur Veröffentlichung
Im Jahr 2023 ereignete sich in der Dienststelle des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West in Kempten ein schwerwiegender Vorfall. Ein Whistleblower informierte die Redaktion von new-facts.eu über das Auffinden einer versteckten Spionagekamera in der Umkleide der Polizeibeamtinnen. Erste Ermittlungen legen nahe, dass ein Kollege die Kamera installiert hatte, um die Polizistinnen heimlich zu filmen.
Ein Fehler in der ersten Veröffentlichung von new-facts.eu nannte als Tatzeitpunkt fälschlicherweise Dezember 2024. Der Vorfall ereignete sich jedoch bereits 2023.
Zu Beginn blieb der Vorfall unentdeckt und wurde erst durch den Hinweis des Whistleblowers öffentlich. Nachdem die Redaktion von new-facts.eu Ende 2024 von dem Skandal erfuhr, entschloss man sich, den Fall nicht sofort zu veröffentlichen, sondern zunächst weitere Informationen zu sammeln und auf die Reaktion der Polizeiführung zu warten. Diese Entscheidung war nicht unbegründet, hatte doch erst im Oktober 2024 ein sexueller Übergriff eines Polizisten auf zwei junge Frauen in einem Memminger Lokal für Aufsehen gesorgt – dieser wurde nur auf Anfrage von new-facts.eu durch die Polizeiführung öffentlich gemacht.
Am Freitag, den 2. Februar 2025, entschloss sich die Redaktion von new-facts.eu, den Vorfall nun zu veröffentlichen. Eine Presseanfrage wurde am Sonntagvormittag an das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West in Kempten geschickt. In der Anfrage wurden zehn präzise Fragen zu den Ermittlungen, der Dauer des Einsatzes der Kamera und den Maßnahmen der Polizei zum Schutz der betroffenen Beamten gestellt. Die Redaktion setzte eine Frist bis Montagmittag, 12 Uhr, für die Beantwortung, da die Veröffentlichung des Artikels für den 3. Februar geplant war.
Doch als die Redaktion am Montagmorgen erneut Kontakt mit der Pressestelle aufnahm, wurde ihr mitgeteilt, dass eine Antwort an diesem Tag nicht möglich sei. Der Grund: Die Polizeipräsidentin, Dr. Strößner, sei aufgrund von Terminen nicht im Haus, und eine Antwort könne nur in Abstimmung mit ihr erfolgen. Die Redaktion wies darauf hin, dass auch ein Vizepräsident des Präsidiums die Fragen beantworten könne. Dennoch bestand die Pressestelle darauf, dass ausschließlich die Präsidentin zuständig sei, und versprach, die Fragen spätestens am Dienstag, den 4. Februar, zu beantworten.
Die Antwort traf schließlich am Dienstagnachmittag, den 4. Februar 2025, um 16:29 Uhr per E-Mail ein. Hier der Wortlaut des Antwort:
– Beginn Zitat
„Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Im Folgenden gehe ich gerne auf Ihre Anfrage ein.
Im Dezember 2024 hat sich kein entsprechender Vorfall im Bereich des PP Schwaben Süd/West ereignet.
Allerdings kann ein entsprechender Vorfall aus dem Jahr 2023 bestätigt werden. Das dazugehörige Ermittlungsverfahren gegen den betroffenen Beamten ist derzeit noch nicht abgeschlossen und weiterhin bei der Staatsanwaltschaft Kempten anhängig. Das Verfahren führt das Aktenzeichen 400 Js XXXX/23 (Zahlen von der Redaktion unkenntlich gemacht). Für weitergehende Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Staatsanwaltschaft Kempten.
Bezüglich Ihrer weiteren Anfrage vom heutigen Tag: Das Polizeipräsidium hat weder ein Ermittlungsverfahren eingeleitet noch Ermittlungen gegen den vermeintlichen Whistleblower aufgenommen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen“
– Ende Zitat.
∞ Anmerkung der Redaktion: Wir haben am Dienstagnachmittag umgehend eine entsprechende Presseanfrage an die Staatsanwaltschaft Kempten/Allgäu gesendet. ∞
Dieser Vorfall wirft nicht nur einen Schatten auf die Polizeiarbeit in der Region, sondern stellt auch die Frage, wie Institutionen mit internem Fehlverhalten und dem Schutz ihrer Beamten umgehen. Die Öffentlichkeit erwartet eine gründliche Aufklärung und ein konsequentes Vorgehen, um das Vertrauen in die Polizei aufrechtzuerhalten. Zudem muss sich die Polizeiführung in Kempten die Frage gefallen lassen, warum sie die Verfehlung des Beamten nicht früher öffentlich gemacht hat und vonrallem ohne Presseanfrage.
Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Kempten
Kempten im Allgäu | Bildaufnahmen von Polizistinnen in der Umkleide – Staatsanwaltschaft äußert sich
ERSTMELDUNG