Ein Mann wurde zwischen Ende Dezember 2024 und dem 27. Januar 2025 Opfer eines Kreditvermittlungsbetrugs.
Über eine Social-Media-Plattform stieß er auf ein vermeintlich attraktives Kreditangebot und entschied sich, einen Kredit im mittleren vierstelligen Bereich aufzunehmen. Der Anbieter forderte ihn auf, vorab eine Versicherungsgebühr, eine Abschlusskaution und Notargebühren im hohen dreistelligen Bereich zu überweisen. Der Mann kam dieser Aufforderung nach, erhielt jedoch kein Geld.
Auf der Suche nach einer Alternative wandte er sich an einen weiteren Onlineanbieter. Dieser schickte ihm einen Darlehensvertrag per Post und verlangte bei der Entgegennahme eine Nachnahmegebühr im mittleren dreistelligen Bereich. Nach Rücksendung des unterschriebenen Vertrags forderte der Anbieter erneut Gebühren im niedrigen dreistelligen Bereich, die der Geschädigte ebenfalls bezahlte. Erst als weitere Zahlungen verlangt wurden, erkannte der Geschädigte den Betrug und erstattete Anzeige.
Der entstandene Vermögensschaden beläuft sich auf einen unteren vierstelligen Betrag. Die Polizeiinspektion Günzburg hat die Ermittlungen aufgenommen.