Ermittlungen gegen Eltern wegen Misshandlung von Säuglingen eingestellt: Kein Nachweis für Tatbeteiligung
Am Donnerstagmittag, dem 14. Dezember 2023, wurde die Kriminalpolizei Memmingen von der Kinderklinik des Klinikum Memmingen alarmiert, nachdem bei der Behandlung von drei Monate alten Zwillingen schwere Verletzungen festgestellt worden waren. Die Ärzte vermuteten, dass die Verletzungen durch starkes Schütteln verursacht wurden, was zu besorgniserregenden Kopfverletzungen, insbesondere bei dem Jungen, führte.
Obwohl beide Kinder nicht akut in Lebensgefahr schwebten, wurde die Schwere der Verletzungen, insbesondere beim Jungen, als potenziell lebensbedrohlich eingeschätzt.
Die Kriminalpolizei Memmingen nahm daraufhin die Eltern der Kinder vorläufig fest. Die Staatsanwaltschaft Memmingen leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts und der Misshandlung von Schutzbefohlenen ein. Die Eltern wurden als Tatverdächtige ins Visier genommen. Der damals 36-jährige Vater äußerte sich bisher nicht zu den Vorwürfen, während die Vernehmung der damals 27-jährigen Mutter keine weiterführenden Hinweise auf eine mögliche Tatbeteiligung ergab.
Fast ein Jahr später, am 19. November 2024, wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Memmingen die Ermittlungen gegen die Eltern eingestellt hat. In der Einstellungsverfügung wurde darauf hingewiesen, dass der Tatnachweis gegen Mutter und Vater der Zwillinge nicht geführt werden konnte. Die Mutter bestreitet weiterhin, etwas mit den Verletzungen ihrer Kinder zu tun zu haben, und der Vater verweigerte jegliche Aussage gegenüber den Ermittlern.
Nach intensiven Ermittlungen bleibt jedoch unklar, wer für die schweren Verletzungen der Kinder verantwortlich ist. Die Staatsanwaltschaft gab an, dass auch eine Verursachung durch eine dritte Person nicht ausgeschlossen werden könne. Die Zwillinge waren zeitweise auch mit ihren Eltern bei den Großeltern untergebracht, was die Möglichkeit einer fremden Täterschaft in den Raum stellt.
Im Rahmen der Ermittlungen wurden auch die Telekommunikationsdaten der Eltern überwacht und ausgewertet. Doch auch diese Maßnahme führte zu keinem belastbaren Ergebnis. Zudem ergaben die Untersuchungen, dass es kein strafbares Verhalten der Eltern im Sinne eines Unterlassens gab. Als die ersten gesundheitlichen Beschwerden bei einem der Kinder Anfang Dezember 2023 auftraten, stellten die Eltern das Kind sofort und mehrfach einem Arzt vor.
Letztlich konnten keine Beweise für eine Straftat gegen die Eltern vorgebracht werden. Aufgrund dieser Umstände wurde das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne weitere Ermittlungen schloss, da ein Tatnachweis nicht geführt werden konnte. Die Ermittlungen gegen die Eltern wurden damit offiziell beendet.
Memmingen | Säuglinge nach Schütteltrauma verletzt – Kriminalpolizei ermittelt