Am Mittwoch, 15.01.2025, beschäftigte ein amtsbekannter 30-jähriger Mann zum wiederholten Male die Polizeiinspektion Memmingen. Gegen 12:30 Uhr wurden zwei Streifenwagen in den Reichshainpark gerufen, nachdem ein alkoholisierter Mann gemeldet wurde, der Passanten anpöbelte und Schattenboxen ausführte. Vor Ort stellten die Polizeibeamten fest, dass der Mann gegen das Alkoholkonsumverbot der Grünanlagensatzung verstieß, jedoch keine weiteren strafbaren Handlungen vorlagen. Die Beamten leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und erteilten ihm einen Platzverweis, dem er vorerst auch nachkam.
Nur 20 Minuten später meldeten Anrufer erneut Störungen durch den Mann, der diesmal Frauen und Kinder in der Grünanlage verbal anpöbelte. Als die Beamten erneut eintrafen, versuchte der 30-Jährige gerade, einem Mann einen Faustschlag zu versetzen. Die Einsatzkräfte schritten sofort ein, fesselten den Mann und nahmen ihn in Sicherheitsgewahrsam. Ermittlungen vor Ort ergaben, dass der 30-Jährige den attackierten Mann bereits zuvor mit der Faust ins Gesicht geschlagen und bespuckt hatte, als dieser den Kindern zu Hilfe kam.
Beim Transport in den Gewahrsamsraum und während der anschließenden Kontrollen leistete der alkoholisierte Mann wiederholt Widerstand. Er beleidigte die Beamten mehrfach mit Kraftausdrücken und versuchte, ihnen ins Gesicht zu spucken.
Die Staatsanwaltschaft Memmingen ordnete nach Rücksprache eine Blutentnahme und die vorläufige Festnahme an. Neben weiteren offenen Ermittlungsverfahren in der jüngeren Vergangenheit ermittelt die Polizeiinspektion Memmingen nun wegen Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, mehrfacher versuchter und vollendeter Körperverletzung und Beleidigungen gegen den Beschuldigten. Die sachleitende Staatsanwaltschaft Memmingen beantragte gegen den Beschuldigten einen entsprechenden Haftbefehl, woraufhin Polizeibeamte den 30-jährigen Mann am Donnerstagnachmittag der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Memmingen vorführten, die den Haftbefehl antragsgemäß erließ und in Vollzug setzte. Im Anschluss wurde der Beschuldigte in eine bayerische Justizvollzugsanstalt (JVA) gebracht.