B12 – Buchloe – Jengen – Germaringen | Polizei: Erhebliche Verstöße bei Schwerverkehrskontrollen

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Am Donnerstag, 09.01.2025, führten Beamte der Polizeiinspektion Buchloe auf der B12 ganztags Schwerverkehrskontrollen durch. Dabei ergaben sich zum Teil massive Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten.

Ein Sattelzug aus den Niederlanden wurde angehalten, nachdem dieser trotz Überholverbot zwei weitere Lkw überholt hatte. Der 24-jährige Lenker fuhr mit einer Geschwindigkeit von 90 km/h, erlaubt wären 60 km/h gewesen. Die Überprüfung seiner Lenk- und Ruhezeiten ergab vielfache Verstöße gegen die Lenkpause von 45 Minuten, die nach 4,5 Stunden Lenkzeit einzuhalten ist. Zudem wurde die wöchentliche Lenkzeit um knapp 10 Stunden überschritten. Fahrer und Firma mussten vor Ort jeweils eine Sicherheitsleistung im niedrigen, vierstelligen Bereich bezahlen.

Die Kontrolle eines slowenischen Sattelzuges ergab, dass der 48-jährige serbische Fahrer seine Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert hatte. Die knapp 18 Tonnen Folienrollen wurden mittels Spanngurten gesichert. Die Gurte wurden aber durch die Fahrbewegungen derart gelockert, dass sie zum Teil schon ausgehängt waren. Einige der Gurte waren so verschlissen, dass sie ausgetauscht werden mussten. Auch hier ahndeten die Polizeibeamten mehrere Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten im dreistelligen Eurobereich.

Zuletzt kontrollierten die Beamten einen Sattelzug mit deutscher Zulassung. Der griechische Fahrer hatte mehrfach und massiv die Lenk- und Ruhezeiten missachtet. Er hatte nach Erreichen der erlaubten Tageslenkzeit seine Fahrerkarte aus dem Kontrollgerät genommen und seine Fahrt ohne gesteckte Karte fortgesetzt. Wiederholt war der Lenker mit einer ununterbrochenen Tageslenkzeit von über 20 Stunden unterwegs. Erlaubt sind maximal neun beziehungsweise nach bestimmten Voraussetzungen zehn Stunden. An einem Tag hatte der Fahrer seinen 40-Tonner 26 Stunden ohne Pause gesteuert. Zusätzlich wurden bei ihm erhebliche Verstöße gegen die Lenkpausen, die vorgeschriebene tägliche Ruhezeit, die einzuhaltende wöchentliche Ruhezeit und die erlaubte Wochenlenkzeit festgestellt. Noch vor Ort war eine Sicherheitsleistung im hohen vierstelligen Bereich fällig, da der Lenker keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat. Gegen die Transportfirma leiteten die Polizeibeamten ebenfalls ein Bußgeldverfahren ein.

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