Die Kriminalpolizei Neu-Ulm ermittelte über mehrere Monate wegen sexueller Nötigung gegen einen 32-jährigen Beschuldigten. Er steht im Verdacht, seine Lebensgefährtin zu sexuellen Handlungen genötigt zu haben. Trotz eines gerichtlich angeordneten Kontaktverbots durch das Amtsgericht Günzburg suchte der Mann weiterhin die Nähe zu ihr und den gemeinsamen Kindern. Nach wiederholten Verstößen gegen die Auflagen erließ das zuständige Gericht einen Haftbefehl. Dieser wurde am 21.11.2024 von Beamten der Kriminalpolizei Neu-Ulm mit Unterstützung eines mobilen Einsatzkommandos vollstreckt. Der Beschuldigte wurde noch am selben Tag dem Haftrichter am Amtsgericht Memmingen vorgeführt, der den Haftbefehl in Vollzug setzte.
Neben dem bereits bestehenden Vorwurf der sexuellen Nötigung muss sich der 32-Jährige nun auch wegen weiterer Verstöße, etwa Nachstellung, verantworten.