Tipps der Polizei | So transportieren Sie Ihren Weihnachtsbaum richtig

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Die Adventszeit bringt festliche Stimmung – und Weihnachtsbäume. Damit die Freude nicht durch Unfälle getrübt wird, gibt die Polizei wichtige Hinweise zum sicheren Transport. Ob im Auto, auf dem Fahrrad oder im Anhänger: Eine sorgfältige Sicherung ist unerlässlich. Wer die Vorschriften beachtet, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.

Die Adventszeit ist in vollem Gange, und für viele gehört ein Weihnachtsbaum traditionell zur Feststimmung dazu. Der sichere Transport des Baumes ist jedoch entscheidend, um Gefahren auf der Straße zu vermeiden.

Ein Weihnachtsbaum muss während der Fahrt so gesichert sein, dass er weder verrutschen noch herunterfallen kann. Optimal wäre ein Transport im Fahrzeuginneren, beispielsweise durch das Umklappen der Rücksitzbank, damit Sie sich und den Baum sicher nach Hause bringen können. Reicht der Platz im Kofferraum nicht aus, ist ein Dachträger ideal, um den Baum sicher mit Spanngurten zu befestigen. Ist kein Dachträger vorhanden, muss der Baum dennoch sicher auf dem Fahrzeugdach befestigt werden. Hier empfiehlt es sich, eine schützende Decke als Unterlage zu verwenden, um den Autolack vor Kratzern zu schützen, und stabile Spanngurte zu nutzen, die an festen Punkten wie der Dachreling oder den Türrahmen des Autos angebracht werden können. Selbst bei einer Vollbremsung mit nur 20 km/h kann ein ungesicherter Baum zu einem gefährlichen Geschoss werden. Ein festes Netz schützt zudem vor abgebrochenen Ästen durch den Fahrtwind.

Achten Sie auch auf die Gesamthöhe Ihres Fahrzeugs mit Baum, um Beschädigungen bei Brücken, Unterführungen oder Schildern zu vermeiden.

Gesetzliche Vorgaben

Damit Ihr Weihnachtsbaum sicher und gesetzeskonform transportiert wird, beachten Sie bitte folgende Vorschriften:

  • Maximale Fahrzeugmaße mit Baum: Breite 2,55 Meter, Höhe 4 Meter.
  • Überstand nach vorn: Bis auf eine Höhe von 2,5 Metern darf der Christbaum nicht nach vorn über das Fahrzeug herausragen.
  • Überstand nach hinten: Bei einer Strecke von bis zu 100 Kilometern maximal 3 Meter, bei längeren Strecken maximal 1,5 Meter.
  • Sichtbarkeit: Der Baum darf keine Kennzeichen oder Beleuchtungseinrichtungen verdecken.
  • Kennzeichnung bei Überstand: Ragt der Christbaum mehr als 1 Meter über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinaus, muss er entsprechend gekennzeichnet werden. Dies kann durch
    • eine hellrote, mindestens 30 x 30 cm große Fahne erfolgen, die durch eine Querstange auseinandergehalten wird,
    • ein gleichgroßes, hellrotes Schild, das quer zur Fahrbahn pendelnd aufgehängt wird, oder
    • einen senkrecht angebrachten zylindrischen hellroten Körper mit einer Höhe von 30 cm und einem Durchmesser von 35 cm.

Die Anbringung dieser Sicherungsmittel darf maximal 1,5 Meter über der Fahrbahn erfolgen. Falls erforderlich, wie zum Beispiel bei Dämmerung oder Dunkelheit, ist zusätzlich eine rote Rückleuchte und ein roter Rückstrahler anzubringen, wobei diese nicht höher als 90 cm sein dürfen. Ragt der Christbaum auf einer Seite mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten hinaus, muss er gesondert gekennzeichnet werden.

Transport mit Fahrrad oder Lastenrad

Auch beim Transport mit dem Fahrrad gelten die genannten Sicherheitsvorkehrungen:

  • Die Ladung muss fest gesichert sein, damit sie bei Bremsmanövern oder Ausweichbewegungen nicht verrutscht oder herunterfällt.
  • Der Baum darf seitlich höchstens 40 cm über das Fahrrad hinausragen, sofern keine zusätzliche Beleuchtung angebracht ist.
  • Lastenräder bieten sich besonders an, da sie stabiler sind. Eine sichere Befestigung sowie freie Sicht in alle Richtungen sind dabei Pflicht.

Mit einer sorgfältigen Sicherung des Weihnachtsbaums schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Für ungesicherte Weihnachtsbäume kann ein Bußgeld von bis zu 100 Euro verhängt werden. Bei einem Verkehrsunfall droht zudem eine Strafanzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.

Ihre Polizei wünscht eine sichere Fahrt und eine besinnliche Weihnachtszeit!
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