Die Polizei gibt einige Tipps zum Einkaufen im Netz am „BLACK FRIDAY“.
Wenn am letzten Tag im November der mittlerweile auch in Deutschland etablierte „Black Friday“ startet, braucht es oft viel Standhaftigkeit, den verlockenden, oft aber nur vermeintlich megagünstigen Angeboten der Online-Händler zu widerstehen. Denn nicht jedes Schnäppchen ist auch ein Schnäppchen! Die Bayerische Polizei gibt Tipps, um die Tricks und falschen Versprechen der Händler zu durchschauen sowie Fake Shops zu erkennen, um vielleicht doch einen wirklichen Highlight-Deal abgreifen zu können. Denn nicht jedes Angebot ist auch gleich ein Betrug.
Die Tricks der Händler
Oft werben die Händler mit großen Rabatten auf die unverbindliche Preisempfehlung (UVP). Doch beobachtet man das Produkt für einen längeren Zeitraum, kann auffallen, dass der UVP für das Produkt nie verlangt wird und der Rabatt letztlich doch nicht so großzügig ausfällt. Stellt man erst nach dem Kauf fest, dass das Schnäppchen doch nicht so günstig war als angepriesen, sollte man von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Dieses wird meist bis 14 Tage nach Kauf gewährt. Allerdings können dem Käufer ggf. die Kosten der Rücksendung auferlegt werden. Gerade bei Bestellungen aus dem Ausland kann diese dann sehr teuer werden. Daher lohnt sich vor dem Kauf unbedingt ein Blick in die Widerrufsbelehrung.
Auch wird oft mit einem sogenannten „Ausverkauft-Trick“ geworben, mit dem eine vermeintliche Knappheit des Produkts vorgetäuscht wird. Mit einem auffälligen Countdown auf der Homepage kann man sich so schnell unter Druck gesetzt fühlen und voreilig einen Kauf tätigen, um das tolle Schnäppchen noch zu bekommen. Ob die angebliche Knappheit aber wirklich real ist, lässt sich schlecht überprüfen.
Zu billig, um wahr zu sein – Fake Shops erkennen
Gerade Aktionstage wie den Black Friday nutzen die Betreiber von sogenannten Fake Shops, um ihre vermeintlichen Schnäppchen billig und vor allem schnell zu verkaufen. Um für ihre betrügerischen Shops zu werben, benutzen sie auch soziale Netzwerke wie Facebook und Instagram, um ihre Fake Shops gezielt zu platzieren. Sie hoffen, dass die Kunden nicht lange überlegen und aufgrund des Wahnsinns-Deals zugreifen. Doch tatsächlich gibt es weder das Produkt noch den Shop.
- Impressum: Sollte im Online-Shop kein Impressum hinterlegt sein, ist dies ein absolutes No-Go. Wenn ein Impressum zu finden ist, muss es unter anderem eine Adresse, einen Berechtigten und einen Verweis auf das Handelsregister mit entsprechender Nummer beinhalten.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs): Fehlen diese oder sind in schlechtem Deutsch verfasst, ist dies ein deutliches Anzeichen für einen Fake Shop.
- Auffällige Internetadresse: Sollte die Internetadresse Auffälligkeiten wie z.B. eine Erweiterung der eigentlichen Endung „.de“ aufweisen oder die Adresse mit dem Inhalt nicht zusammenpassen, sollten sie skeptisch werden.
- Zahlung per Vorkasse: Bei ausschließlicher Bezahlung mit Vorkasse sollten Sie den Shop meiden. Denn letztlich sollten Sie erst die Ware erhalten, bevor Sie Geld bezahlen.
- Gefälschte Gütesiegel: Oft finden sich im Shop angebliche Gütesiegel, die jedoch keinerlei Aussagekraft haben. Mit Klick auf das Siegel können Sie überprüfen, ob auch wirklich ein Zertifikat hinterlegt ist.
- Auffällig gute Kundenbewertungen: Gibt es keine Bewertungen oder nur auffallend gute, kann dies ein Anzeichen für einen Fake Shop sein.
Tipps für mehr Sicherheit beim Online-Shopping
- Keine Spontankäufe: Bevor Sie ein Produkt in den Warenkorb eines Online-Shops legen, sollten Sie den Preis des Produkts bei anderen Anbietern sowie dem Händler vor Ort vergleichen. Denn Betrüger locken ihre Opfer mit niedrigen Preisen.
- Informieren Sie sich: Geben Sie den Namen des Online-Shops in eine Suchmaschine ein, dadurch können Sie negative Erfahrungen anderer Kunden herausfinden und müssen sich nicht auf die Versprechungen der Shop-Betreiber verlassen. In vielen Selbsthilfeforen erfahren Sie ebenfalls, ob Ihr gewählter Online-Händler unseriöse Geschäftspraktiken anwendet.
- Verbraucherzentrale hilft: Bei der Verbraucherzentrale finden Sie Information über bekannte unseriöse Online-Händler (Fake Shop-Finder)
- Wählen Sie sichere Zahlungswege: Der Kauf auf Rechnung kann vor Betrug durch Fake-Shops schützen. Getätigte Überweisungen können jedoch allenfalls kurzfristig rückgängig gemacht werden. Beim Lastschriftenverfahren können vorgenommene Abbuchungen noch nach einigen Tagen storniert werden. Nutzen Sie beim Onlinekauf keine Zahlungsdienste wie Western Union oder paysafecard.
- Kein Einkauf bei Zweifel: Wenn Sie sich unsicher sind, kaufen Sie am besten gar nicht im gewählten Shop.
Was tun, wenn man Opfer von Internetbetrug geworden ist?
- Sollten Sie bereits Geld für Ihren Kauf überwiesen haben, informieren Sie sich umgehend bei Ihrer Bank, ob Sie die Zahlung rückgängig machen können. Dies ist innerhalb eines bestimmten Zeitraums in der Regel noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten (bspw. Bargeldtransfer) kontaktieren Sie sofort den Dienstleister und lassen ihn die Transaktion stoppen.
- Sichern Sie alle Beweise für Ihren Online-Kauf: Ob Kaufvertrag, Bestellbestätigung oder E-Mails, bewahren Sie alle Belege für Ihren Kauf auf. Drucken Sie diese aus.
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei: Mit den gesicherten Unterlagen sollten Sie sich möglichst sofort an die Polizei wenden und Strafanzeige erstatten. Auch wenn die strafrechtliche Verfolgung von Tätern schwierig ist, weil diese aus dem Ausland agieren, sollten Sie sich nicht von einer Anzeige abbringen lassen. Nur dann können Löschungen von Fake-Shops konsequent vorangetrieben werden.
Weiterführende Informationen zum Thema:
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/e-commerce/fake-shops/
https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/fake-shops-sind-oft-nur-schwer-zu-erkennen/
https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/vorsicht-fake-shops-werben-auf-instagram/
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/e-commerce/guetesiegel/