Am Freitag, 22.11.2024, vollstreckte die Grenzpolizei am Memminger Flughafen insgesamt sechs Haftbefehle. Ein 26-jähriger Mann aus dem Kosovo wurde wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz gesucht. Gegen ihn lagen zwei Haftbefehle der Justiz in Nordrhein-Westfalen vor. Nach Bezahlung von insgesamt 386 Euro wurde ihm die Einreise gestattet.
Gegen eine 36-jährige Frau aus Bulgarien bestanden ebenfalls gleich zwei Fahndungsnotierungen. Sie war aus Bukarest angekommen und musste bei der Grenzpolizei 222 Euro für die Justizkasse in Ellwangen wegen begangener Verkehrsdelikte hinterlegen. Nach Bezahlung der Forderungen konnte sie ihre Reise fortsetzen.
Ein 36-jähriger Mann aus Nordmazedonien kam zur Ausreisekontrolle für den Flug nach Pristina/Kosovo. Auch bei ihm meldete der Fahndungscomputer einen Haftbefehl zur Festnahme. Die Staatsanwaltschaft München suchte ihn wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Seine Verhaftung konnte er durch Bezahlung von 1.700 Euro abwenden. Im Anschluss wurde ihm die Ausreise in den Kosovo gestattet.
Ein 47-jähriger Passagier für den Flug nach Nordmazedonien hatte bei der Staatsanwaltschaft in Essen noch 886 Euro für sein Strafverfahren zu begleichen. Der bulgarische Staatsangehörige konnte die Summe aufbringen und bei der Grenzpolizei einzahlen. Auch er konnte im Anschluss seinen Flug nach Skopje antreten.