Bad Grönenbach | Schwerer Unfall mit drei Verletzten im Berufsverkehr

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Ein schwerer Unfall ereignete sich am Mittwochmorgen, 13.11.2024, kurz vor 6.00 Uhr, in Bad Grönenbach-Thal, an der Anschlussstelle BAB A7. Dabei wurden drei Personen, zum Teil schwer verletzt.

Ein Pkw fuhr von der BAB A7 aus Richtung Kempten an der Anschlussstelle Bad Grönenbach ab. Dabei wollte er die Ortsverbindungsstraße Wolfertschwenden nach Bad Grönenbach queren und übersah dabei, einen in Richtung Bad Grönenbach fahrenden Pkw. Es kam zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeug, wobei das vorfahrtsberechtigte Fahrzeug auf den Fahrradweg abgewiesen wurde.

Die alarmierte Feuerwehr Bad Grönenbach musste den Fahrer patientenschonend mit hydraulischem Rettungsgerät aus dem Unfallwagen befreien. Ein Notarzt und drei Rettungswagenbesatzungen kümmerten sich um die Versorgung der Verletzten. Sie wurden im Anschluss in Kliniken gebracht.

Beamte der Polizeiinspektion Memmingen haben den Unfall aufgenommen und die Ermittlungen zum genauen Unfallhergang begonnen. Die Feuerwehr sicherte die Unfallstelle und kümmerte sich um die Verkehrslenkung im Berufsverkehr.

 

+ POLIZEIMELDUNG +

Am Mittwoch, den 13.11.2024, befuhr ein 58-Jähriger mit seinem Pkw und zwei weiteren Insassen im Alter von 22 und 19 Jahren die Äußere Bahnhofstraße in Richtung Bad Grönenbach. Zeitgleich fuhr ein 40-Jähriger mit seinem Pkw von der A 7 bei der Abfahrt Bad Grönenbach ab, um in Richtung der Firma Anzag weiterzufahren. Beim Einfahren in die Äußere Bahnhofstraße missachtete er die Vorfahrt des von rechts kommenden Pkws und es kam zum Zusammenstoß. Durch den Aufprall zogen sich alle drei Insassen des vorfahrtsberechtigten Pkws nach derzeitigem Kenntnisstand leichte Verletzungen zu. Sie wurden in umliegende Krankenhäuser gebracht. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden in einer Gesamthöhe von etwa 23.000 Euro. Beide Pkw waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Der Unfallverursacher blieb unverletzt. Gegen ihn leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung ein.

 

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