Bad Feilnbach | Verbotenes Kraftfahrzeugrennen, Gefährdung des Straßenverkehrs und versuchte Nötigung

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Auf Grund mehrerer grober Verkehrsverstöße führte die Verkehrspolizeiinspektion Rosenheim ein Ermittlungsverfahren gegen einen über 50-jährigen Österreicher. Das Amtsgericht Rosenheim erließ nun, auf Antrag der Staatsanwaltschaft Traunstein, Zweigstelle Rosenheim, einen Strafbefehl gegen den Mann.

Im April 2024 wurden Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Rosenheim auf einen Audi RS Q8 aufmerksam, als dieser die BAB A8 in Richtung München fuhr. Nachdem das Fahrzeug zunächst durch eine überhöhte Geschwindigkeit aufgefallen war, konnten im Rahmen der zivilen Nachfahrt rechtswidriges Überholen, deutliche Unterschreitungen des Mindestabstands sowie erhebliche Geschwindigkeitsverstöße festgestellt werden. Die im zivilen Dienst-Pkw verbaute Technik dokumentierte die Fahrt und das rechtswidrige Verhalten des Mannes mit österreichischer Staatsangehörigkeit gerichtsverwertbar.

In der Folge führte die zuständige Verkehrspolizeiinspektion Rosenheim unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein, Zweigstelle Rosenheim, die Ermittlungen wegen des Verdachts mehrerer schwerwiegender Verkehrsstraftaten.

Nach Abschluss der Ermittlungen wurde in dem Verfahren nun vom Amtsgericht Rosenheim ein Strafbefehl erlassen. Der über 50-Jährige wurde dabei mit einer empfindlichen Geldstrafe in Höhe eines niedrigen fünfstelligen Eurobetrages sowie einer im Bundesgebiet gültigen Fahrerlaubnissperre belegt. Die Verurteilung ist bereits rechtskräftig, sodass der Fahrer nun vorbestraft ist.

Der in diesem Fall erlassene Strafbefehl macht deutlich – Rücksichtsloses und eigensüchtiges Verhalten im Straßenverkehr werden nicht toleriert. Polizei und Justiz setzen alles daran, Straftaten dieser Art effektiv zu bekämpfen.

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