Wann gilt eine Person als vermisst | Wie geht die Polizei bei einer Vermissung vor?

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Eine Person gilt in Deutschland als vermisst, wenn ihr Aufenthaltsort unbekannt ist und besondere Umstände vorliegen, die darauf hinweisen, dass eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit dieser Person bestehen könnte. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Person plötzlich und ohne Erklärung verschwindet oder wichtige persönliche Gegenstände zurücklässt. Auch das Verhalten der betroffenen Person vor dem Verschwinden oder die Umstände ihres Lebens können Hinweise geben, dass eine Gefahr besteht.

Die Polizei nimmt Vermisstenmeldungen grundsätzlich ernst und beginnt mit Ermittlungen, sobald eine Anzeige erstattet wird – es gibt also keine vorgeschriebene Wartezeit, um eine Person als vermisst zu melden. Die Polizei sammelt zunächst alle verfügbaren Informationen zur Person und deren Umfeld, prüft mögliche Aufenthaltsorte und spricht mit Angehörigen und Zeugen. Je nach Einschätzung der Gefährdungslage kann die Polizei verschiedene Maßnahmen ergreifen, wie die öffentliche Ausschreibung zur Fahndung, den Einsatz von Suchhunden oder die Suche in sozialen Netzwerken.

Wann gilt eine Person als vermisst?

Eine Person wird als vermisst betrachtet, wenn sie ihren üblichen Lebensbereich verlassen hat, ihr Aufenthaltsort unbekannt ist und eine Gefahr für ihr Leben oder ihre Gesundheit nicht ausgeschlossen werden kann (zum Beispiel durch eine mögliche Straftat, einen Unfall, Hilflosigkeit oder Suizidgedanken). Bei minderjährigen Personen genügt es, wenn die ersten beiden Punkte zutreffen, da bei ihnen grundsätzlich eine Gefahr angenommen wird – es sei denn, die Ermittlungen der Polizei ergeben etwas anderes.

Was tut die Polizei bei einer Vermisstenmeldung?

Jede Polizeidienststelle ist verpflichtet, Vermisstenanzeigen entgegenzunehmen und umgehend Sofortmaßnahmen einzuleiten. Ziel ist es stets, den Aufenthaltsort der vermissten Person festzustellen, die Gründe und Umstände ihres Verschwindens aufzuklären und sicherzustellen, dass sie nicht Opfer einer Straftat geworden ist.

Nach Eingang der Meldung per Telefon oder Notruf 110 geht die Polizei systematisch vor. Zunächst werden alle wichtigen Daten der vermissten Person (wie Name, Alter, Wohnort, erc.) aufgenommen. Die Polizeibeamten verschaffen sich vor Ort einen Überblick über die Lage, sprechen mit dem Hinweisgeber und weiteren Kontaktpersonen und nehmen die Vermisstenanzeige formell auf. Falls nötig, wird die Zuständigkeit an andere Behörden weitergegeben, wie etwa an Polizeistellen in anderen Bundesländern.

Einschätzung der Gefahrenlage

Die Polizei bewertet schnellstmöglich das Risiko für die vermisste Person. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, wie die bisherigen Erfahrungen mit der Person (zum Beispiel wenn sie häufig ausreißt), ihr Alter, die Dauer der Abwesenheit, mögliche Gefahren am Ort des Verschwindens (etwa Badestellen oder Wälder), das Wetter, Aussagen oder Ankündigungen der Person sowie ihr Gesundheitszustand und mögliche Medikamentenabhängigkeit.

Ermittlung und Suche

Um den Aufenthaltsort der vermissten Person herauszufinden, durchsucht die Polizei persönliche Gegenstände wie Aufzeichnungen, Computer und Mobiltelefone. Der letzte bekannte Aufenthaltsort wird sorgfältig abgesucht, und es wird bei lokalen Krankenhäusern nachgefragt, ob die Person möglicherweise behandelt wurde. Die Beamten ermitteln Kontaktstellen wie Freunde, Familie, mögliche Aufenthaltsorte und den Arbeitsplatz der Person. Zudem werden der öffentliche Nahverkehr und Taxiunternehmen in die Suche einbezogen.

Falls erforderlich und rechtlich möglich, werden zusätzliche Ressourcen hinzugezogen, etwa Polizeihubschrauber, Spürhunde oder die Ermittlung von Mobilfunkstandorten. Auch die Ausschreibung im Fahndungssystem der Polizei und bei Bedarf eine öffentliche Fahndung können veranlasst werden.

Wann wird die Öffentlichkeit um Hilfe gebeten?

Die Polizei bittet die Öffentlichkeit um Mithilfe, wenn eine konkrete Gefahr für die vermisste Person besteht (häufig bei Kindern) oder wenn von der Person eine ernsthafte Bedrohung für die Allgemeinheit ausgeht. Für eine öffentliche Fahndung wird nach Möglichkeit das Einverständnis der Angehörigen eingeholt. Bei gefährdeten Personen, etwa bei Suizidverdacht, wird besonderes Fingerspitzengefühl angewendet, um negative Auswirkungen auf das Umfeld der vermissten Person zu minimieren.

Welche Ausrüstung wird bei der Suche verwendet?

Abhängig vom Fall setzt die Polizei verschiedene technische Hilfsmittel ein: Polizeihubschrauber, Boote, Taucher, die Feuerwehr, THW, Rettungs- und Suchhunde oder der Wasserschutzpolizei, Lichtmastanlagen zur Ausleuchtung, Nachtsichtgeräte, Drohnen und Ortungstechnologie kommen in Frage, um die Person aufzuspüren.

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