Am Abend des 31. Oktober werden wieder zahlreiche Kinder verkleidet von Tür zu Tür ziehen, um mit dem bekannten Spruch „Süßes, sonst gibt’s Saures“ Süßigkeiten zu sammeln oder kleine Streiche zu spielen. Halloween bringt Spaß und Grusel, doch Streiche mit Sachschäden oder Belästigung gehen zu weit und können strafrechtliche Konsequenzen haben. Die Polizei ist daher in der Halloween-Nacht verstärkt im Einsatz, um Regelverstöße konsequent zu ahnden.
Halloween kann für alle Beteiligten ein spaßiges Erlebnis sein, doch manche Scherze überschreiten die Grenzen des Erlaubten. Streiche, die Sachschäden verursachen oder Menschen belästigen, gelten nicht mehr als harmlos und können strafrechtliche Folgen haben. Je nach Schwere des Vorfalls können Geldstrafen und Schadensersatzforderungen drohen. Die Polizei wird daher in der Halloween-Nacht verstärkt im Einsatz sein und Verstöße konsequent ahnden.
Die Polizei bittet alle, an Halloween auf gegenseitige Rücksichtnahme zu achten, und gibt Eltern folgende Tipps:
- Bereiten Sie Ihre Kinder im Voraus darauf vor, welche Streiche noch im Rahmen liegen und weisen Sie sie auf mögliche rechtliche Konsequenzen hin.
- Erklären Sie den Kindern, dass verschlossene Türen respektiert werden müssen.
- Ideal ist es, wenn eine erziehungsberechtigte Person die minderjährigen Kinder begleitet.
Mit gegenseitiger Rücksichtnahme und Verantwortung kann jeder einzelne zu einem sicheren und fröhlichen Halloween beitragen.