Illertissen | Polizeieinsatz in Wohnung führt zu Rauschgiftsicherstellung – 41-Jähriger in Haft

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Am Donnerstag, 17.10.2024, wurde die Polizeiinspektion Illertissen zu einem Einsatz in eine Wohnung gerufen, in der eine Frau von ihrem Lebensgefährten mutmaßlich festgehalten und vergewaltigt worden war. Im Rahmen der Aufnahme vor Ort ergab sich außerdem der Verdacht, dass der 41-Jährige mit Betäubungsmitteln handeln würde. Die Polizei nahm den Mann vorläufig fest. Nun befindet sich der Tatverdächtige in Untersuchungshaft.

Am Donnerstagmittag wurde der Polizeiinspektion Illertissen telefonisch eine Streitigkeit zwischen einer 34-jährigen Geschädigten und ihrem 41-jährigen Lebensgefährten mitgeteilt. Die Polizeistreife ermittelte vor Ort, dass die 34-Jährige nach einem verbalen Streit gegen ihren Willen mutmaßlich von dem 41-Jährigen in der Wohnung gehalten wurde. Es ergab sich zudem der Verdacht, dass die Frau von dem Mann in der Wohnung vergewaltigt worden war. Die Spurenauswertung und die Ermittlungen hierzu dauern an.

Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme vor Ort ergaben sich darüber hinaus Hinweise, dass der 41-Jährige mit Betäubungsmitteln Handel treiben würde. Die Staatsanwaltschaft Memmingen ordnete folglich eine Wohnungsdurchsuchung des Mannes an. Mit Unterstützung der Zentralen Einsatzdienste (ZED) Neu-Ulm vollzogen die Polizeikräfte die Durchsuchung in den frühen Abendstunden. In der Summe stellten sie rund 130 Gramm Kokain sowie knapp 100 Gramm Marihuana und diverse, unter das Betäubungsmittelrecht fallende, Tabletten sicher. Die Polizeikräfte nahmen den Tatverdächtigen schließlich vorläufig fest und führten ihn am Freitagmorgen, 18.10.2024, dem Haftrichter am Amtsgericht Memmingen vor. Der Richter setzte den durch die Staatsanwaltschaft Memmingen beantragten Haftbefehl in Vollzug. Eine Überstellung in eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt ist bereits erfolgt.

Die weiteren Ermittlungen hat die Kriminalpolizeiinspektion Neu-Ulm übernommen. Diese umfassen sowohl den Ablauf der vorangegangenen Streitigkeit, den Verdacht der Freiheitsberaubung und der Vergewaltigung als auch die im Raum stehenden Betäubungsmitteldelikte.

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