Neu-Ulm | Auffahrunfall führt zu Verkehrsbehinderungen

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Am frühen Freitagnachmittag, 18.10.2024, kam es auf der B10, auf Höhe der Adenauerbrücke und somit im Bereich der Landesgrenze Bayern und Baden-Württemberg, zu einem Verkehrsunfall zwischen drei Fahrzeugen.

Wie sich im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme herausstellte fuhr eine 42-Jährige von Ulm in Richtung Neu-Ulm und musste dann verkehrsbedingt bremsen. Der hinter ihr fahrende 71-Jährige bemerkte dies und bremste sein Fahrzeug ebenfalls ab. Der wiederum hinter diesem fahrende 44-Jährige erkannte dies jedoch zu spät und fuhr folglich auf den PKW des 71-Jährigen auf, der wiederum auf den PKW der 42-Jährigen geschoben wurde. An allen drei Fahrzeugen entstand ein Sachschaden von insgesamt etwa 20.000 Euro. Glücklicherweise wurde bei dem Verkehrsunfall niemand verletzt.

Während er Verkehrsunfallaufnahme kam es im entsprechenden Bereich folglich zu Verkehrsbehinderungen.

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