Am Sonntag, 01.09.2024, fand eine Schwerpunktkontrolle im Bereich der A8 bei Leipheim statt. Das Augenmerk legten die Polizeibeamtinnen und Beamten anlässlich mehrerer anstehenden Motorradveranstaltungen auf Motorräder.
Neben zahlreichen positiven Gesprächen mit verständnisvollen und aufgeschlossenen Motorradfahrern stellten die eingesetzten Beamten dennoch zahlreiche Verstöße fest. Bei der Kontrolle überprüften die Beamten knapp 80 Krafträder und mehrere Personenkraftwagen/Wohnmobile mit Anhänger. Die Einsatzkräfte stellten fest, dass Motorradliebhaber ihre nicht straßentauglichen Show-Fahrzeuge, im Vergleich zu den Vorjahren, vermehrt auf Anhängern transportierten, anstelle direkt mit diesen im Straßenverkehr teilzunehmen.
Bei einem Fahrzeugführer eines Pkw mit Anhänger, welcher seine Motorräder transportierte, beanstandeten die Beamten, dass dieser nicht die nötige Fahrerlaubnis für die Kombination aus Pkw und Anhänger besaß. Zugleich saß der Fahrzeughalter auf dem Beifahrersitz des Pkw und ermöglichte dem Fahrer somit die unerlaubte Fahrt ohne Führerschein. Gegen den Fahrzeugführer leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein. Den Halter erwartet ein Strafverfahren aufgrund des Ermächtigens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis. Nachdem die Personen ihren festen Wohnsitz in Belgien begründeten, ordnete die Staatsanwaltschaft Memmingen die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung in Höhe eines mittleren dreistelligen Betrags pro Person an. Nachdem sie diese bezahlt hatten, konnten sie die Weiterfahrt antreten, da der Beifahrer die notwendige Fahrerlaubnisklasse besaß.
Bei den genannten Kontrollen stellten die Beamten neben den Straftaten auch zahlreiche, zum Teil straßenverkehrsgefährdende, Verkehrsordnungswidrigkeiten fest. Bei insgesamt 11 Motorradfahrern erkannten die Einsatzkräfte unerlaubte technische Veränderungen an den Fahrzeugen, welche eine Gefährdung des Straßenverkehrs oder auch eine Belastung für die Umwelt darstellten. Zudem beanstandeten die Beamten 18 Verkehrsordnungswidrigkeiten und ahndeten diese. Die Beanstandungen betrafen beispielsweise abgefahrene Reifen, falsch montierte Fahrzeugteile oder auch defekte lichttechnische Einrichtungen. Fünf nicht in Deutschland wohnende Fahrer mussten aufgrund der festgestellten Verkehrsordnungswidrigkeiten eine Sicherheitsleistung bei der Polizei hinterlegen. Die Summe der hinterlegten Sicherheitsleistungen beläuft auf einen niedrigen vierstelligen Betrag.
24 Fahrer erhielten von den Beamten einen Fahrzeugmängelbericht. Dies bedeutet, dass sie in einem festgelegten Zeitraum bei einer zuständigen Behörde vorstellig werden müssen, um ihr repariertes und nun vorschriftsmäßiges Fahrzeug abnehmen zu lassen.
Bei der Kontrolle eines Motorradfahrers stellten die Beamten ein Messer fest, welches an seinem Gürtel befestigt war. Bei dem Messer handelte es sich um ein Einhandmesser, für welches der Verkehrsteilnehmer hinsichtlich des Führens kein berechtigtes Interesse begründen konnte. Nachdem er das Messer unerlaubt mit sich geführt hatte, eröffneten die Beamten gegen ihn ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Das Einhandmesser stellte sie sicher.
An der diesjährigen Kontrollaktion beteiligten sich Polizeibeamte von unterschiedlichen bayerischen Dienststellen von Donauwörth bis Kempten.
Für das Expertenwissen aus dem Bereich Motorrad befanden sich zudem die Kontrollgruppe-Motorrad des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West, sowie das baden-württembergische Pendant mit Einsatzkräften aus Kißlegg vor Ort.