Am Mittwoch, 21.08.2024, stellten Beamte der Grenzpolizeigruppe Memmingen bei Ausreisekontrollen fünf Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz fest.
Ein 26-jähriger Georgier reiste nicht rechtzeitig nach Ablauf seines Visums aus dem Schengen Gebiet aus und hielt sich somit mehrere Wochen illegal in Deutschland auf. Bei einer 45-jährige Georgierin stellte die Polizei fest, dass sich diese seit vier Jahren illegal im Schengen Gebiet aufhält. Einem 27-jähriger Georgier setzte die Ausländerbehörde eine Ausreisefrist, in welcher er das Schengen Gebiet verlassen muss. Diese Frist überschritt er erheblich und hielt sich 72 Tage illegal in Deutschland auf. Eine 24-jährige Serbin überschritt ihre zulässige Aufenthaltsdauer von 90 Tagen im Schengenraum um einen Tag und eine 29-jährige Marokkanerin um drei Tage. Gegen alle fünf Personen leiteten die Beamten jeweils Strafverfahren aufgrund diverser Verstöße nach dem Aufenthaltsgesetz ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und der Hinterlegung von Sicherheitsleistungen konnten die Betroffenen ihre geplanten Flüge antreten.
Bei der Einreisekontrolle konnten die Beamten einen 30-jährigen Albaner feststellen, welcher seitens der Staatsanwaltschaft aufgrund eines Haftbefehls gesucht wurde. Der Mann wurde in der Vergangenheit aufgrund des illegalen Aufenthalts straffällig. Er konnte seine Haftstrafe durch die Zahlung der Geldstrafe von knapp 600 Euro abwenden. Im Anschluss wurde ihm die Einreise nach Deutschland gestattet.