Memmingen | Explosion eines Reihenhauses – Eigentümer war Waffenbesitzer

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Am Freitag, 26.07.2024, kam es im Memminger Kalker Feld zu einer schweren Explosion, bei der ein 17-jähriger Jugendlich getötet wurde. Der junge Mann hielt sich während des Unglücks im angrenzenden Nachbarhaus, der Hausnummer 53, im ersten Stock auf. Einsatzkräfte konnten ihn noch in der Nacht bergen. Das Wohnhaus mit der Hausnummer 51 wurde durch die Explosion völlig zerstört. Zum Zeitpunkt des Unglücks befand sich dort niemand im Haus.

Bereits während des Einsatzes am späten Freitagnachmittag wurde an der Unglücksstelle Munition und Waffen in den Trümmern aufgefunden. Diese Funde hat die Polizei auch am Abend in einem Pressegespräch bestätigt.

Auch bei der Spurensuche nach der Unglücksursache durch die Kriminalpolizei Memmingen und das Bayerischen Landeskriminalamt mussten die Baggerarbeiten immer wieder unterbrochen werden, da Munition aufgefunden wurde. Dabei waren auch komplette Pakete mit Munition, die noch verschlossen waren. Diese wurde von den Spezialisten in Augenschein genommen und gesichert.

Nachdem am Mittwoch der Keller freigelegt war, konnten die Beamten auch die beiden Waffenschränke und einen kleinen Tresor bergen. Nachdem der Schlüssel des hellen Tresors nicht auffindbar war, wurde er mit Hilfe des Baggers mit brachialer Gewalt geöffnet. Der grüne Tresor hatte der Explosion nicht standgehalten. Die aufgefundenen Waffen wurden ebenfalls sichergestellt durch die Kriminalpolizei.

Die Ermittler gehen derzeit aber davon aus, dass die aufgefundene Munition, die in großen Teilen im Originalzustand war, nichts mit dem Unglück zu tun hat. Für eine Explosion diesen Ausmaßes müsste hier Schwarzpulver in dreistelligen Kilobereich reagiert haben.

Die Redaktion hat bei der Stadt Memmingen nachgefragt, wie viele Waffen auf den Eigentümer der Hausnummer 51 registriert sind. Die Frage konnte aber aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahrens nicht beantwortet werden.

 

Bilder von der Unglücksstelle – Munitions- und Waffenfunde

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Hier aber einige Hintergrundinformationen zum Thema „Waffen“ in Memmingen

Im Zuständigkeitsbereich der Stadt Memmingen sind aktuell 2.186 Waffen  (Stand: 01.08.2024) registriert. Dies teilt die Stadtverwaltung auf Anfrage mit.

Für die Aufbewahrung der Waffen und deren Munition gibt es Vorschriften, die im Waffenrecht geregelt sind. Die Beamten der Stadt Memmingen führen hier anlassbezogene, aber auch stichprobenartige Kontrollen durch. Im Jahre 2023 fanden insgesamt 41 Aufbewahrungskontrollen statt.

Was die Redaktion etwas verwundert hat, für die Lagerung von Munition gibt es für den Waffeninhaber keine Mengenbegrenzungen. Sie muss nur vorschriftsmäßig gelagert werden. Schusswaffen müssen gemäß den Vorgaben des §36 Waffengesetz i. V. m. §13 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung gelagert werden (vgl. auch: aufbewahrung_von_waffen_und_munition.pdf (bayern.de) ).

Erlaubnisfrei erwerbbare Waffen oder Munition müssen mindestens in einem verschlossenen Behältnis (ohne Klassifizierung) aufbewahrt werden. Das Behältnis ist nur als „verschlossen“ anzusehen, wenn es durch ein Schloss oder eine vergleichbare Sicherungsvorrichtung gegen Abhandenkommen und unbefugte Benutzung durch Dritte gesichert ist.  Erlaubnispflichtige Munition ist mindestens in einem Stahlblechschrank ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis aufzubewahren (§ 13 Abs. 2 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung)

Nach Angaben der Stadt Memmingen wurden im Jahre 2023 insgesamt 21 Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen waffenrechtliche Vorschriften durchgeführt. In drei Verfahren wurde der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis eingeleitet.

In neun Fällen wurden 2023 Waffenbesitzverbote durch die Stadt Memmingen erlassen.

In rund 500 Fällen wurde eine Zuverlässigkeitsüberprüfung hinsichtlich der Zuverlässigkeit gemäß §4 Waffengesetz durch die Verwaltung durchgeführt.

 

Die wichtigsten Fragen zum Waffenrecht findet Ihr hier aufgeführt:

Waffenrecht | Häufig gestellte Fragen durch das Landratsamt Fürstenfeldbruck beantwortet – Stand: 01.08.2024

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