Zwei Tage vor den Sommerferien kontrollierten Beamte der Grenzpolizeigruppe bei Ausreisekontrollen eine 30-jährige Mutter und ihre siebenjährige schulpflichtige Tochter. Die Frau konnte keine Schulbefreiung für ihre Tochter vorweisen. Sie erklärte den Beamten, dass sie aufgrund eines tragischen Todesfalls in der Familie unverzüglich mit ihrer Tochter ausreisen müsse und die Schule darüber informiert sei. Da derartige Ausreden häufiger vorkommen, kontaktierten die Polizeibeamten die angegebene Schule, stellten jedoch fest, dass die Mutter bewusst die falsche Schule genannt hatte. Nachdem die Beamten die richtige Schule ermittelten, bestätigte diese, dass keine Schulbefreiung vorlag und die Mutter ihre Tochter lediglich kurzfristig krankgemeldet hatte. Es stellte sich heraus, dass der angebliche Todesfall in der Familie nur vorgetäuscht war, um die tatsächlichen Gründe für den verfrühten Ferienbeginn zu verschleiern. Die Mutter wollte durch den früheren Flug günstigere Ticketpreise nutzen und somit Geld sparen.
Das zuständige Schulamt wurde umgehend über den Vorfall informiert. Die Mutter muss nun mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen.