Dienstagabend, 09.07.2024, fiel einer Streife der Autobahnpolizei ein Pkw Passat mit Schweizer Zulassung auf. Er war auf der A96 in Richtung Lindau unterwegs, führte einen Anhänger mit und war deutlich schneller als die erlaubten 80 km/h unterwegs. Nachdem die Polizeibeamten bei der Kontrolle an der Anschlussstelle Memmingen-Ost feststellten, dass der Anhänger gar nicht zugelassen war und die angebrachten Kennzeichen eigentlich für einen anderen Anhänger ausgegeben waren, untersagten sie die Weiterfahrt. Die Beamten ermitteln nun gegen 46-jährigen Fahrzeugführer wegen des Verdachts auf Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauchs und eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz für ausländische Kfz und Anhänger. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft entrichtete der 46-Jährige, da er keinen Wohnsitz in Deutschland vorweisen konnte, eine Sicherheitsleistung im mittleren vierstelligen Bereich.
Am Montagnachmittag, 08.07.2024, befuhr ein 27-Jähriger mit einem Geländewagen Mitsubishi mit Kipper-Anhänger die A 96 in Richtung München. Auf dem Anhänger führte er einen Pkw Pick-Up Mitsubishi mit. Da die Streifenbeamten keine Ladungssicherung erkennen konnten, hielten sie das Gespann im Bereich der Anschlussstelle Stetten zur Kontrolle an. Sie stellten fest, dass er die zum Mitführen des Anhängers erforderliche Fahrerlaubnisklasse BE nicht vorweisen konnte. Die Weiterfahrt mit Anhänger untersagten die Beamten daher und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein.