Am Dienstag, 04.06.2024, erschienen sechs Familien aus den Landkreisen Hohenlohekreis, München, Ebersberg, Traunstein und Heilbronn bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle nach ihrer Rückkehr aus Albanien, Serbien und Zypern. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass sieben Kinder im Alter von sechs bis 16 Jahren der Schulpflicht in Bayern unterliegen. Die Grenzpolizeibeamten informierten umgehend die zuständigen Schulämter, um den Sachverhalt zu klären. Die Eltern verstrickten sich teilweise in Widersprüche oder gaben an, ihre Kinder wahrheitswidrig krank gemeldet zu haben, um die Pfingstferien ihrer Kinder unerlaubt zu verlängern und günstigere Flüge buchen zu können. Ihnen droht nun ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro pro Kind.
Flughafen Memmingen | Verstoß gegen die Schulpflicht | Unerlaubte Verlängerung der Pfingstferien
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