Allgäu | Polizei: 12 Fahrzeuge der Tuning-Szene stillgelegt

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Von Montag bis Mittwoch, 31.05.2023, führte die Kontrollgruppe Poser/Tuner in verschiedenen Bereichen des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West verstärkt Verkehrskontrollen durch. Die Polizeibeamten stellten insgesamt bei zwölf Fahrzeugen ein Erlöschen der Betriebserlaubnis fest.

Bei einem Seat war eine unzulässige Luftansaugung, ein nicht serienmäßiger Katalysator, ein nicht eingetragener Überrollbügel, sowie eine unzulässige Abgasanlage verbaut. Der Fahrzeugführer führte des Weiteren eine Fernbedienung mit sich, mit welcher er die Klappensteuerung der Abgasanlage manuell bedienen konnte. Aufgrund der Vielzahl der Umbauten stellten die Beamten den PKW sicher, um ihn einem Gutachter vorzuführen.

Ein weiterer Fahrzeugführer, hier ein 29-jähriger Mann, verbaute Distanzscheiben an seinen Rädern, weshalb die Reifen an den Kotflügeln des Fahrzeugs streiften. Ebenso konnte ihm eine unzulässige Öffnung im Luftfilterkasten, ein unzulässiger Katalysator, sowie eine fehlende Abnahme der Kurbelwellengehäuseentlüftung nachgewiesen werden.

Zudem stellte die Kontrollgruppe fest, dass an mehreren PKW unzulässige Rad-Reifenkombinationen in Verbindung mit nicht eintragungsfähigen Fahrwerken verbaut wurden.

In Immenstadt beschleunigte ein Fahrzeugführer mit seinem hochmotorisierten Audi so stark, dass hierdurch eine deutliche Lärmbelästigung entstand. Ihn erwartet eine Bußgeldanzeige in Höhe von 120 Euro.

In Marktoberdorf fiel ein 17-jähriger Fahrer eines dreirädrigen Kleinkraftrades aufgrund seiner rasanten Fahrweise auf; dieser fuhr mit quietschenden Reifen durch die Innenstadt. Im Rahmen der weiteren Kontrolle stellten die Beamten unzulässige technische Veränderungen fest. So wurde der serienmäßige 50ccm Zylinder durch einen 85ccm Zylinder ersetzt. Aufgrund dieser Veränderung ist mindestens die Fahrerlaubnisklasse A1 erforderlich. Diese konnte der Heranwachsende nicht vorweisen. Ihn erwartet nun eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Zur weiteren Beweissicherung wird das Fahrzeug einem Gutachter vorgeführt.

Bei einem weiteren Fahrzeugführer nahmen die Beamten bei der Verkehrskontrolle deutlichen Alkoholgeruch wahr. Ein Atemalkoholtest führte zu einem Ergebnis über 0,5 Promille. Die Weiterfahrt wurde dem Mann unterbunden und ihn erwartet neben einer Bußgeldanzeige ein mindestens einmonatiges Fahrverbot.