Allgäu | Pfingstkontrollen durch die Kontrollgruppe „Motorrad“ der Polizei

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Die Kontrollgruppe Motorrad des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West führte über das gesamte Pfingstwochenende Motorradkontrollen an mehreren Kontrollörtlichkeiten durch. Die Kontrollstellen lagen hierbei verteilt über das Ober-, West- und Ostallgäu. Von Samstag bis Montag, 29.05.2023, kontrollierten die eingesetzten Polizeibeamten insgesamt etwa 200 Motorräder.

Bei sieben Motorrädern beanstandeten die Polizeibeamten eine zu geringe Reifenprofiltiefe. Die jeweiligen Fahrer erwarten ein Bußgeld zwischen 60 und 75 Euro und ein Punkt. Bei drei Fahrzeugen stellten die Beamten ein verschlechtertes Geräuschverhalten der Motorräder fest, was sie auf die Abgas-Anlagen, teilweise in Kombination mit dem verbauten Luftfilter, zurückführten. In diesen Fällen unterbunden die Polizeibeamten die Weiterfahrt und erhoben ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro.

Für sechs Krafträder endete die Ausfahrt an der Kontrollstelle, da diese mit unzulässigen Bauteilen ausgerüstet waren, welche zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Jeweils 90 Euro und ein Punkt werden hierbei fällig.

Am Pfingstmontag setzte die Polizei begleitend zur technischen Kontrolle der Krafträder ein Radar-Gerät zur Überwachung der Geschwindigkeit ein. Bei neun Motorradfahrern löste das Gerät aus. Der Höchstwert betrug 106 km/h bei erlaubten 70 km/h. Ein abruptes Ende fand eine Quad-Ausfahrt von mehreren jungen Ost-Allgäuern. In unmittelbarer Nähe der Kontrollstelle und Sichtweite der Beamten wechselten der Fahrer und der Sozius eines Quads die Plätze. Die Polizeibeamten kontrollierten das Fahrzeug und stellten fest, dass sich beide Männer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis befanden. Beide erwartet ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Wenig später kam der Halter des Quads auf einem weiteren Quad dazu und erkundigte sich nach den Umständen der Kontrolle seiner Freunde. Da er sich hätte vergewissern müssen, dass die Fahrer den notwendigen Führerschein besitzen, muss er sich nun wegen des Ermächtigens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.