Neu-Ulm | Schwerpunktkontrollen Glücksspiel – Polizei, Zoll und Ordnungsamt vor Ort

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Die Polizeiinspektion Neu-Ulm führte am Donnerstag, 04.05.2023, gemeinsam mit dem Ordnungsamt der Stadt Neu-Ulm, der Steuerfahndung Augsburg und der Regierung von Schwaben Schwerpunktkontrollen mit Blick auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im Glücksspielbereich durch. Aufgrund mehrerer Verstöße kommt es nun zu Bußgeldverfahren.

Am Aktionstag kontrollierten die eingesetzten Beamten insgesamt neun Betriebe. Im Zeitraum zwischen 15.30 Uhr und 19.20 Uhr erfolgten die Überprüfungen von zwei Sportwettbüros, drei Spielhallen sowie drei Gaststätten im Stadtgebiet Neu-Ulm. Dabei stellten die Kontrolleure bei den Sportwettbüros keinerlei Verstöße fest. Lediglich eine der kontrollierten Spielhallen hielt im Gegensatz dazu allerdings die gesetzlichen Vorgaben ein.

Insbesondere die Zugangskontrollen sowie die vorgeschriebenen Abfragen in der Spielersperrdatei, welche unmittelbar zwingend vor Benutzung von Geldspielautomaten erfolgen muss und damit zur Freischaltung der Automaten führt, wurde mangelhaft oder gar nicht durchgeführt. Hierzu muss ein Spielwilliger entweder seinen Personalausweis oder eine Spielerkarte elektronisch am Gerät auslesen lassen. Damit erfolgt ein Abgleich mit der Spielersperrdatei sowie die Feststellung, ob der Spielwillige bereits volljährig ist.

Um einen Ausweismissbrauch zu verhindern, hat die Spielhallenaufsicht den Ausweis mit der tatsächlich anwesenden Person abzugleichen. Oftmals wurden die Geldspielgeräte jedoch bereits freigeschaltet vorgehalten. Einer Spielhalle wurde auf Grund dessen, dass diese Abfragen gar nicht durchgeführt wurden, auch mit sofortiger Wirkung der weitere Spielbetrieb untersagt. Ähnliche Feststellungen machten die Beamten auch bei den Kontrollen an den Gaststätten.

Das Ordnungsamt der Stadt Neu-Ulm hat hierzu die weitere Sachbearbeitung zur Durchführung der insgesamt zehn festgestellten Verstöße aufgenommen. Die Steuerfahndung las die Spielgeräte aus. Im Nachgang erfolgen nun noch die weiteren Auswertungen, in wie weit die Gewinne tatsächlich ordnungsgemäß versteuert wurden.

Während der Kontrollaktion fanden die Einsatzkräfte keine illegalen Spielgeräte. Ebenso deckten die Kontrolleure keine Straftaten auf. Aufgrund der festgestellten Verstöße sind jedoch zukünftig weitere gemeinsame Kontrollaktionen angedacht.