Kaufbeuren | Urteil: Empfindliche Geldstrafen für „Geldwäscher“

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Das Amtsgericht Kaufbeuren verhängte gegen zwei Männer empfindliche Geldstrafen wegen Geldwäsche. Beide hatten vermeintlich lukrative „Nebenjobs“ im Internet angenommen. Die Polizei warnt vor solchen Offerten.

Gegen zwei 35- und 52-jährige Männer verhängte das Amtsgericht Kaufbeuren wegen mehrerer Vergehen der leichtfertigen Geldwäsche Geldstrafen in vierstelliger sowie fünfstelliger Höhe.

Beide nahmen über ein Internetangebot einen Nebenjob an, bei welchem sie für eine Provision ihre Konten für Geldtransfers benutzen sollten. Hierzu stellten sie ihrem Auftraggeber ihr bestehendes Bankkonto für Überweisungen zur Verfügung und eröffneten weitere Konten, um eingehende Gelder auf in- und ausländische Konten transferieren zu können.

In kurzer Folge gingen bei den Männern zahlreiche Geldbeträge, zumeist im vierstelligen Bereich, von unterschiedlichen Personen auf den Konten ein. Die Kriminalpolizei Kaufbeuren ermittelte die Herkunft der Geldbeträge. Diese waren durch vermeintliche im Internet abgewickelten Edelmetallankäufe betrügerisch erlangt, indem die Geschädigten Edelmetall kauften, in Vorleistung gingen, jedoch keine Ware erhielten.

Bundesweit führen die Beamten Ermittlungen gegen die Inhaber der Bankkonten, die Ziel der inkriminierten Überweisungen der beiden Geldwäscher waren.