Türkheim | Feuerwehr muss frisch operierten Beifahrer aus Pkw retten

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Zu einem Auffahrunfall kam es am Donnerstagnachmittag, 23.03.2023, an der Anschlussstelle Türkheim der BAB A96.

Bei dem Auffahrunfall mit drei beteiligten Fahrzeugen, war ein Pkw verwickelt, bei dem der Beifahrer gerade frisch operiert aus dem Krankenhaus entlassen worden war. Da es sich um eine OP im Bereich der Wirbelsäule handelte, ging der Notarzt auf Nummer sicher und alarmierte die Feuerwehr Türkheim zu diesem Unfall hinzu. Die Feuerwehr leitete darauf hin eine patientenschonende Rettung aus dem Unfallfahrzeug mit hydraulischem Rettungsgerät ein. Bei der Rettungsaktion des Patienten musste die B-Säule aus dem Fahrzeug geschnitten werden und es entstand ein wirtschaftlicher total Schaden an dem Kleinwagen. Über die Schäden an den anderen Fahrzeugen ist aktuell nichts bekannt.
Aufgrund des Einsatzes musste die Staatsstraße zwischen Kreisverkehr und Anschlussstelle einseitig gesperrt werden. Hierdurch kam es zu massiven Verkehrsbehinderungen im Bereich der Autobahnanschlussstelle Türkheim.

 

+ POLIZEIMELDUNG +

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit eines 30-jährigen Fahrzeugführers reichte, um auf das Fahrzeug vor ihm aufzufahren. Die an der roten Ampel der A 96 wartende 66-jährige Frau fuhr infolge des Anstoßes selbst auf das vor ihr stehende Montagefahrzeug auf. Keiner der drei Autofahrer wurde durch den Unfall verletzt. Leidtragender war jedoch der Beifahrer des mittleren Fahrzeugs, der ein starkes Schleudertrauma erlitt, so dass Rettungskräfte im Nachgang hinzugezogen wurden. Die sahen jedoch eine Gefahr darin die verletzte Person selbstständig aus dem Fahrzeug aussteigen zu lassen, weshalb die Feuerwehr Türkheim verständigt wurde. Mit schwerem Gerät schnitten sie die B-Säule des Fahrzeugs aus, um den verletzten 45-Jährigen möglichst schonend retten zu können. Für die Arbeiten wurde die Fahrbahn etwa 45 Minuten lang einseitig gesperrt. Es entstand ein Gesamtsachschaden von rund 16.000 Euro. Gegen den Unfallverursacher leiteten die Beamten ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr ein.

 

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Foto: Bringezu