Bad Wörishofen | Polizei: Erneut Verstöße bei Gaststättenkontrolle festgestellt

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Erneut konnten bei einer Gaststättenkontrolle in Bad Wörishofen glücksspielrechtliche Verstöße festgestellt werden. Bei einer Kontrolle am Donnerstagnachmittag, 02.03.2023, konnten zwei betriebsbereite Geldspielgeräte in einem Nebenraum einer nicht mehr betriebenen Gaststätte festgestellt werden. Der Nebenraum war von außen zugänglich. Die Aufstellung von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist nur in Schank- und Speisewirtschaften zulässig. Da die Gaststätte bereits seit längerem nicht mehr betrieben wird, dürfen auch die Spielautomaten dort nicht betrieben werden.

Die Betreiberin erwartet nun ein Bußgeld, welches vom Landratsamt Mindelheim festgesetzt wird.